Recht 04.08.2015
Arbeitgeber muss Raucherpause nicht bezahlen
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit eine bezahlte Raucherpause zu machen. Darauf weist Nathalie Oberthür, Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, hin.
Mitarbeiter können nur verlangen, dass sie Pausen machen dürfen, nicht aber, dass diese bezahlt werden. Dabei stehen ihnen nach dem Arbeitszeitgesetz gewisse Pausenzeiten gesetzlich zu. Wollen sie darüber hinaus Raucherpausen machen, finden viele Arbeitgeber das in Ordnung. Einen Rechtsanspruch haben Mitarbeiter auf diese zusätzlichen Pausen allerdings nicht.
Quelle: dpa
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