Recht 13.01.2016

Azubis brauchen für Urlaub in der Probezeit Erlaubnis des Chefs

Azubis brauchen für Urlaub in der Probezeit Erlaubnis des Chefs

Foto: © contrastwerkstatt – Fotolia

Manchmal brauchen Ausbildungsanfänger noch in der Probezeit einen Tag Urlaub – etwa weil es ein Familienfest gibt. Rechnerisch steht ihnen nach dem ersten vollen Monat im Betrieb anteilig ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs zu, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Innerhalb der ersten sechs Monate dürfen sie ihn aber nur mit Genehmigung des Ausbilders in Anspruch nehmen. Am besten suchen sie in so einem Fall möglichst rasch das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Viele haben Verständnis und geben Azubis frei.

Quelle: dpa

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