Recht 28.01.2014

Azubis müssen unzumutbare Prüfungsbedingungen sofort monieren

Azubis müssen unzumutbare Prüfungsbedingungen sofort monieren

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Auszubildende müssen unzumutbare Bedingungen bei einer Prüfung sofort beanstanden. Beschweren sie sich erst, wenn sie durch die Prüfung gefallen sind, ist das in der Regel zu spät. Auf diese Rechtslage weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in der Zeitschrift „Position“ (Ausgabe (1/2014) hin. Er beruft sich dabei auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: ZB 07.1674).

In dem verhandelten Fall musste ein Prüfling eineinhalb Stunden auf den Beginn seiner mündlichen Prüfung warten. Nachdem er die Prüfung gemacht hatte und durchgefallen war, forderte er vor Gericht eine Wiederholung der Prüfung. Die Warterei habe zu einem Leistungs- und Konzentrationsabfall geführt. Vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Er hätte die unzumutbaren Prüfungsbedingungen früher geltend machen müssen, argumentierten die Richter.

Quelle: dpa

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