Recht 08.09.2015
Bei Sonntagsarbeit ist Ausgleichstag binnen zwei Wochen Pflicht
Arbeiten Mitarbeiter an einem Sonntag, steht ihnen innerhalb von zwei Wochen ein Ausgleichstag zu. Als Ersatzruhetag kommt jeder Werktag in Betracht – also auch jene, an denen Mitarbeiter ohnehin freihaben, etwa ein Samstag. Mitarbeiter können also nicht verlangen, etwa zusätzlich einen freien Tag im Laufe der Woche zu bekommen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Das Gesetz verlange keine bezahlte Freistellung.
Quelle: dpa