Recht 08.09.2015

Bei Sonntagsarbeit ist Ausgleichstag binnen zwei Wochen Pflicht

Bei Sonntagsarbeit ist Ausgleichstag binnen zwei Wochen Pflicht

Foto: © 3ThousandPhotoSTD – Fotolia

Arbeiten Mitarbeiter an einem Sonntag, steht ihnen innerhalb von zwei Wochen ein Ausgleichstag zu. Als Ersatzruhetag kommt jeder Werktag in Betracht – also auch jene, an denen Mitarbeiter ohnehin freihaben, etwa ein Samstag. Mitarbeiter können also nicht verlangen, etwa zusätzlich einen freien Tag im Laufe der Woche zu bekommen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Das Gesetz verlange keine bezahlte Freistellung.

Quelle: dpa

Zu späte Krankmeldung kann Abmahnung nach sich ziehen

Zu späte Krankmeldung kann Abmahnung nach sich ziehen

28.08.2015
Sind Mitarbeiter krank und können nicht zur Arbeit kommen, müssen sie das unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Wer ihn zum Beispiel erst im Laufe des... Sind Mitarbeiter krank und können nicht zur Arbeit kommen, müssen sie das unverzüglich dem...
Rassistische Äußerungen führen zu fristloser Kündigung

Rassistische Äußerungen führen zu fristloser Kündigung

04.09.2015
Die Linie des Bundesarbeitsgerichts ist eindeutig. So wurde zum Beispiel 1999 die fristlose Kündigung eines Azubis für rechtmäßig erklärt, der während... Die Linie des Bundesarbeitsgerichts ist eindeutig. So wurde zum Beispiel 1999 die fristlose...
Mehr News Mehr News aus Recht

ePaper