Recht 14.08.2013
Chef darf Mitarbeiter unter keinen Umständen aus dem Urlaub holen
Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub auch
in einer Notsituation der Firma nicht abbrechen.
Der Chef dürfe seine Mitarbeiter unter keinen Umständen
zurück in den Betrieb holen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für
Arbeitsrecht. Das gilt nicht nur für Urlaub, der bereits angetreten
ist. Hat der Chef den Urlaub etwa für den nächsten Monat bereits
genehmigt, dürfe er das nicht mehr rückgängig machen. „Wenn der einmal
festgelegt ist, dann gilt das auch.“
Für einige Angestellte der
Deutschen Bahn ist das Thema jetzt aktuell geworden: Der Konzern will
Mitarbeiter fragen, ob sie freiwillig aus dem Urlaub zurückkommen.
Weil Fahrdienstleiter des Stellwerks krank oder im Urlaub sind,
gibt es seit mehr als einer Woche Zugausfälle und Umleitungen am
Mainzer Hauptbahnhof.
In der Praxis kämen
Arbeitnehmer oft zurück in den Betrieb, wenn Not am Mann ist, hat Oberthür
beobachtet. Vor allem von einer Führungskraft erwarte der Arbeitgeber
in der Regel durchaus, dass sie ihren Urlaub abbricht, wenn sie in der
Firma dringend gebraucht wird. Der Arbeitnehmer sollte mit seinem Chef
dann aushandeln: Wann bekomme ich die Urlaubstage stattdessen?
Übernimmt der Chef auch die Stornierungskosten für gebuchte
Reisen? Bekomme ich andere Extras für meine entgangenen Ferien?
Egal, wie gut der
Arbeitnehmer verhandelt: Der Chef verlangt viel von ihm, wenn er ihn bittet, seinen
Urlaub abzubrechen. Ein besonders großes Opfer bringen Arbeitnehmer, die
auf die Schulferien ihrer Kinder angewiesen sind und deshalb nur
in wenigen Wochen des Jahres Zeit mit ihnen verbringen können. Dann
lässt sich der Urlaub auch nicht so leicht verschieben. Auch wenn
der Arbeitnehmer den Urlaub später nachholen kann, ist das laut
Oberthür kein angemessener Ausgleich, wenn er der Schule wegen
dabei auf seine Kinder verzichten muss.
Quelle: dpa