Recht 15.06.2026

Neue Gerichtszuständigkeiten bei Klagen von und gegen Zahnarztpraxen



Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Heilbehandlungen gelten seit dem 1. Januar 2026 neue Regelungen über die gerichtliche Zuständigkeit. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung war die Höhe des Streitwerts entscheidend dafür, ob das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist. Bislang erstreckte sich die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf bis zu 5.000 Euro. Dies wurde nun mit Wirkung abdem 1. Januar 2026 auf bis zu 10.000 Euro erhöht.

Neue Gerichtszuständigkeiten bei Klagen von und gegen Zahnarztpraxen

Foto: paul – stock.adobe.com

Durch die spezielle Neuregelung für Streitigkeiten bei Heilbehandlungen ist die Streitwertabhängigkeit jedoch aufgehoben. Das bedeutet, dass völlig unabhängig vom jeweiligen Streitwert alleine die Landgerichte zuständig sind.

Warum diese Neuregelung?

Hintergrund für die Neuregelung ist die Absicht, Kompetenzen zu bündeln. Viele Landgerichte haben auf das (zahn-)ärztliche Recht spezialisierte Kammern, die mit entsprechender Erfahrung und Fachwissen ausgestattet sind. Für Zahnärzte als Erbringer eines Heilberufes bedeutet dies, dass sie sich nicht mehr – wie vorher bei der Zuständigkeit auch von Amtsgerichten – selber vertreten können. Vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang und jetzt sind ausschließlich diese zuständig. Da es sowieso nicht sinnvoll ist, sich ohne anwaltliche Unterstützung in ein Gerichtsverfahren zu begeben, ist diese Neuregelung als Schutz für die Berufsgruppe zu werten.

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen von Patienten grundsätzlich bei den Landgerichten eingeklagt werden. Ebenso müssen seitdem Zahnärzte ihr Honorar bei den Landgerichten einklagen.

Oralchirurgie Journal 02/26

Oralchirurgie Journal


Dieser Beitrag ist im OJ Oralchirurgie Journal erschienen.

Das Mitgliederorgan des Berufsverbandes Deutscher Oralchirurgen e.V. (BDO) ist das Fachmedium für den Berufsstand. Das Oralchirurgie Journal begleitet Fachzahnärzte für Oralchirurgie und chirurgisch tätige Zahnärzte mit praxisnahen Beiträgen, klinischen Fallberichten und wissenschaftlich fundierten Studien. Viermal im Jahr bündelt es aktuelles Fachwissen und Verbandsinformationen des BDO und bietet damit einen kompakten Überblick über Entwicklungen und Trends im Fachgebiet.

 

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