Recht 04.11.2013

Privates Telefonat im Job kann Unfallschutz kosten

Privates Telefonat im Job kann Unfallschutz kosten

Foto: © Minerva Studio – Fotolia.com

Arbeitnehmer können ihren gesetzlichen Unfallschutz verlieren, wenn sie im Job privat telefonieren. Das gilt jedenfalls, wenn das private Telefongespräch mehrere Minuten dauert und Arbeitnehmer für das Gespräch ihren Arbeitsplatz verlassen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az.: L3U33/11).

In dem verhandelten Fall war ein Lagerarbeiter von seiner Ehefrau bei der Arbeit auf seinem Handy angerufen worden. Da der Handy-Empfang an seinem Arbeitsplatz in der Halle schlecht war, trat er kurz vor die Tür. Nach einem Gespräch von circa fünf Minuten kehrte der Mann in die Lagerhalle zurück. Dabei blieb er mit dem Fuß an einer Laderampe hängen und verletzte sich schwer am Knie. Der Arbeitnehmer verlangte nun, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen – die Unfallversicherung weigerte sich jedoch.

Mit Erfolg, wie das Hessische Landessozialgericht entschied. Der Unfall sei nicht in Folge einer beruflichen Tätigkeit eingetreten. Private Tätigkeiten bei der Arbeit seien jedoch nur versichert, wenn die Unterbrechung kurz ist und Beschäftigte sich räumlich nur geringfügig entfernen. Hier habe der Arbeitnehmer sich jedoch 20 Meter von seinem Arbeitsplatz entfernt und mehrere Minuten telefoniert. Von einer geringfügigen Unterbrechung sei deshalb nicht mehr auszugehen.

Quelle: dpa

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