Recht 04.04.2014
Rentenalter erreicht: Beschäftigte müssen nicht immer aufhören
Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht, hat nicht immer Lust darauf, sich zur Ruhe zu setzen. Ob Arbeitnehmer ihren Job bei ihrem alten Arbeitgeber behalten und dort weitermachen können, hängt vom Vertrag ab, erklärt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Häufig ist im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Altersgrenze vorgesehen. Ist das der Fall, müssen Beschäftigte mit dem Erreichen der Grenze zwingend aufhören – es sei denn, sie haben mit dem Chef etwas anderes vereinbart. Fehlt eine entsprechende Klausel, spricht arbeitsrechtlich nichts dagegen weiterzumachen.
Quelle: dpa