Recht 02.03.2020

Das Masernschutzgesetz gilt – Auch für alle Praxismitarbeiter!

Das Masernschutzgesetz gilt – Auch für alle Praxismitarbeiter!

Foto: Das Masernschutzgesetz gilt – Auch für alle Praxismitarbeiter!

Alle reden von Corona: Längst hat das Virus die gesamte Medienlandschaft infiziert, aber es gibt noch weitere Gefahren. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) warnt davor, andere ernstzunehmende Krankheiten aus dem Blick zu verlieren, und erinnert an das Masernschutzgesetz, das seit diesem Sonntag in Kraft getreten ist. Danach müssen künftig alle ab 1970 geborenen Beschäftigten von öffentlichen Einrichtungen wie (Zahn-)Arztpraxen – Zahnärzte und Beschäftigte gleichermaßen – entsprechenden Impfschutz vorhalten bzw. diesen fristgerecht nachholen. Mit dem Gesetz will die Politik den Masern endgültig den Kampf ansagen, fallen der vermeintlich harmlosen Kinderkrankheit doch alljährlich Tausende von Menschen zum Opfer, rund 140.000 nach WHO-Schätzung allein im Jahr 2018 (zum Vergleich: Die Zahl der COVID-19-Toten liegt aktuell im vierstelligen Bereich).

Der FVDZ-Bundesvorstandsvorsitzende Harald Schrader sieht das neue Masernschutz-gesetz mit einem lachenden und einem weinenden Auge: „Wer künftig einen neuen Praxismitarbeiter einstellen will, muss nicht mehr nur dessen Lebenslauf, sondern auch dessen Impfpass im Auge haben“, kommentierte er die neue Gesetzeslage, nicht ohne auf die aus Verbandssicht bereits jetzt schon überbordende Bürokratisierung des zahnärztlichen Berufs hinzuweisen. Bei aller Skepsis rät Schrader dennoch davon ab, die gesetzliche Impfpflicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da Impfverweigerern empfindliche Strafen drohten.

Auch die KBV hat umfangreiche Informationen zum Masernschutzgesetz zusammengestellt: Was Praxisinhaber und Mitarbeiter beachten müssen, erfahren Interessierte hier.

Zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit geht es hier.

Auch der Virchowbund bietet eine eigene Praxisinfo an.

Quellen: FVDZ, KBV, Bundesministerium für Gesundheit, Virchowbund

Foto Teaserbild: Petra Beerhalter – stock.adobe.com

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