Recht 25.02.2013
Urteil: Ärzte dürfen nicht ungefragt Hilfsmittelerbringer empfehlen
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat einem HNO-Arzt wettbewerbswidriges Verhalten nachgewiesen. Der Arzt hatte einem Patienten ungefragt zwei Hörgeräteakustiker empfohlen.
Der Patient verneinte die Frage, ob er bereits über einen Hörgeräteakustiker verfüge. Daraufhin empfahl der Arzt einen Akustiker aus dem eigenen Gebäude und händigte dem Patienten für einen weiteren eine Wegbeschreibung aus. Dies verstößt laut dem OLG gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Nach dieser dürfen Ärzte Patienten nicht ohne aussagekräftigen Grund an bestimmte Hilfsmittelerbringer verweisen. Die beiden empfohlenen Akustiker hatten sich in ihrer Qualität nicht als besser erwiesen als alle anderen in Frage kommenden. (Urteil vom 14.01.2013, Az. 6 U 16/11)
Quelle: Stiftung Gesundheit