Branchenmeldungen 13.02.2026

Fasching: Rosenmontag ist kein Feiertag – was arbeitsrechtlich gilt

VBW – Der bunte und fröhliche Abschluss des Faschings steht bevor. Auf zahlreichen Veranstaltungen auch in Bayern wird getanzt, gesungen und gefeiert. Um gesetzliche Feiertage handelt es sich aber nicht. Das bedeutet, dass auch in der Hochphase der närrischen Saisonalle arbeitsrechtlichen Regelungen wirksamsind. Das betont die die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Fasching: Rosenmontag ist kein Feiertag – was arbeitsrechtlich gilt

Foto: kleberpicui – stock.adobe.com

«Es ist jedem freigestellt, sich in den bayerischen Faschingsschulferien Urlaub zu nehmen, wenn die betrieblichen Bedingungen dies zulassen. Aber Rosenmontag, Faschingsdienstag und Aschermittwoch sind rein rechtlichreguläre Arbeitstage, damit gilt das Arbeitsrecht uneingeschränkt. Ob die offizielle Arbeitszeit am Faschingsdienstag mittags endet, wirdin den Betrieben individuell geregelt. Viele Unternehmen in Bayern haben dafür gute Lösungen gefunden und stellen ihren Mitarbeitenden frei, die Arbeit am Faschingsdienstag ab Mittag zu beenden. Wer am kommenden Dienstag insgesamt frei haben will, um sich ins Faschingsgeschehen zu stürzen, muss allerdings einen ganzen und nicht nur einen halben Tag Urlaub beantragen. Im deutschenUrlaubsrechtgilt dasGanztagsprinzip», erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

In vielen Unternehmen ist es seit vielen Jahren gelebte und geliebte Tradition, dass Arbeitnehmerverkleidet zum Diensterscheinen. Auch das wirdbetriebsindividuell geregelt, wobei natürlich die notwendige Arbeitssicherheit eine wichtige Rolle spielt. Der Arbeitgeber kann allerdings auch an Fasching verlangen, dass seine Mitarbeitenden, beispielsweise bei Kundenterminen, branchenübliche, offizielle Kleidung tragen. Vorsicht ist beiAlkoholgeboten. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seiner Belegschaft und kann selbst schadenersatzpflichtig werden. Er kann daher zum Beispiel ein vollständiges Alkoholverbot im Betrieb während der Arbeitszeit aussprechen.

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