Recht 12.08.2026

Wer steht ein für das, was die KI sagt oder empfiehlt?



Chatbots auf der Website, automatisierte Terminbestätigun­gen, Textbausteine für Aufklärungen oder interne Entscheidungshilfen bei Diagnostik und Therapieplanung – die KI ist im Praxisalltag angekommen. Die Entscheidung des Oberlandes­gerichts (OLG) Hamm vom 12.5.2026 (Az.: 4 UKl 3/25) macht deutlich, dass damit nicht nur technische, sondern vor allem haftungsrecht­liche Fragen in den Vordergrund rücken: Wer steht ein für das, was die KI im Namen der Praxis sagt oder „empfiehlt“?

Wer steht ein für das, was die KI sagt oder empfiehlt?

Foto: fran_kie – stock.adobe.com

KI-Aussagen sind eigene Aussagen des Unternehmens

Der Entscheidung lag ein KI-gestützter Chatbot auf der Website eines ästhetisch tätigen Unternehmens zugrunde. Dieser Chatbot nannte Patient/-innen unzutreffende Facharztbezeichnungen. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin eine irreführende geschäftliche Hand­-lung und klagte auf Unterlassung – mit Erfolg.

Das für Zahnärzt/-innen und MVZ zentrale Ergebnis ist die Zurechnung der KI-Aussagen:

  • Das OLG Hamm wertet die Chatbot-Antworten als
  • eigene geschäftliche Handlungen der Betreiberin.
  • Der Chatbot ist kein „Dritter“, von dessen Verhalten man sich einfach distanzieren könnte.
  • Wer einen KI-gestützten Kommunikationskanal eröffnet, nutzt ihn bewusst zur Patientenansprache und muss sich dessen Inhalte zurechnen lassen – unabhängig davon, ob sie von einer Person oder einer Maschine stammen.

Damit ordnet das Gericht KI rechtlich dort ein, wo sie im Praxisalltag faktisch steht: als Bestandteil der eigenen Außendarstellung. Die zugelassene Revision zum Bundes­gerichtshof (BGH) zeigt, dass es um eine grundlegende Leitentscheidung zur Haftung für KI-generierte Inhalte geht – mit Signalwirkung über den Gesundheitsbereich hinaus.

KI als Teil der eigenen Verantwortung

Die Kernbotschaft der Entscheidung lautet: Eine Praxis kann sich nicht hinter der „Eigenständigkeit“ einer KI verstecken.

Für die Patientenseite ist ein Chatbot Teil der Praxiskommunikation. Ob die Antwort von einer Mitarbeiterin oder von einem Algorithmus stammt, ist nicht erkennbar – und rechtlich ohne Bedeutung. Diese Logik betrifft sämtliche KI-basierte Ergebnisse, wie:

  • nach außen gerichtete Inhalte (Website-Texte, automatisierte E-Mails, Chatfunktionen, Portalprofile, Social Media),
  • interne Auswertungen, Empfehlungen und Entscheidungshilfen (zum Beispiel bei Diagnostik, Therapieplanung, Organisation).

Die Richtung ist klar: Die Verantwortung für verwendete Informationen und getroffene Entscheidungen verbleibt bei der Praxis. Eine rechtliche „Delegation“ an die KI findet weder in der Kommunikation noch im medizinischen Bereich statt.

Checkliste für den rechtssicheren KI-Einsatz in der Praxis:

  • KI-Anwendungen im Blick behalten: Dokumentieren Sie, wo und wofür in Ihrer Praxis KI eingesetzt wird. Nur was Sie kennen, können Sie steuern und verantworten.
  • KI-Inhalte gelten als eigene Aussagen: Texte und Ergebnisse aus KI-Systemen – ob für Website, Infomaterial oder intern – werden rechtlich Ihrer Praxis zugerechnet. Nutzen Sie sie nur nach fachlicher Prüfung.
  • Diagnose und Therapie bleiben zahnärztliche Entscheidung: KI darf unterstützen, aber nicht entscheiden. Zahnmedizinische Beurteilungen müssen immer von Behandelnden getroffen und verantwortet werden.
  • Datenschutz und Schweigepflicht sichern: KI mit Patientendaten nur einsetzen, wenn DSGVO, Berufsrecht und Schweigepflicht eingehalten werden: klare Verträge, kontrol­lierte Datenflüsse, keine Nutzung intransparent arbeiten­der „offener“ Systeme.
  • Verbindliche interne Abläufe festlegen: Bestimmen Sie, wer KI-Ergebnisse prüft und freigibt, und definieren Sie Inhalte, die nie ungeprüft übernommen werden (insbesondere Risiken, Leistungen, Qualifikationen).

Fazit

Das Urteil zeigt: KI entbindet nicht von Verantwortung. Was Sie aus KI-Systemen übernehmen, gilt rechtlich als eigene Pra­xisaussage. Diagnose und Therapie bleiben zahnärztliche Auf­gabe.Gerade mit Blick auf DSGVO, Berufsrecht, Schweigepflicht und den EU AI Act lohnt es sich, den eigenen KI-Einsatz kritisch zu überprüfen. Wenn unklar ist, ob ein Tool oder eine Anwendung rechtlich „passt“, gilt: Im Zweifel frühzeitig fachkundigen Rat einholen – bevor KI fest in den Praxisalltag integriert wird.

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 07/26

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis


Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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