Recht 12.08.2026
Wer steht ein für das, was die KI sagt oder empfiehlt?
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KI-Aussagen sind eigene Aussagen des Unternehmens
Der Entscheidung lag ein KI-gestützter Chatbot auf der Website eines ästhetisch tätigen Unternehmens zugrunde. Dieser Chatbot nannte Patient/-innen unzutreffende Facharztbezeichnungen. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin eine irreführende geschäftliche Hand-lung und klagte auf Unterlassung – mit Erfolg.
Das für Zahnärzt/-innen und MVZ zentrale Ergebnis ist die Zurechnung der KI-Aussagen:
- Das OLG Hamm wertet die Chatbot-Antworten als
- eigene geschäftliche Handlungen der Betreiberin.
- Der Chatbot ist kein „Dritter“, von dessen Verhalten man sich einfach distanzieren könnte.
- Wer einen KI-gestützten Kommunikationskanal eröffnet, nutzt ihn bewusst zur Patientenansprache und muss sich dessen Inhalte zurechnen lassen – unabhängig davon, ob sie von einer Person oder einer Maschine stammen.
Damit ordnet das Gericht KI rechtlich dort ein, wo sie im Praxisalltag faktisch steht: als Bestandteil der eigenen Außendarstellung. Die zugelassene Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zeigt, dass es um eine grundlegende Leitentscheidung zur Haftung für KI-generierte Inhalte geht – mit Signalwirkung über den Gesundheitsbereich hinaus.
KI als Teil der eigenen Verantwortung
Die Kernbotschaft der Entscheidung lautet: Eine Praxis kann sich nicht hinter der „Eigenständigkeit“ einer KI verstecken.
Für die Patientenseite ist ein Chatbot Teil der Praxiskommunikation. Ob die Antwort von einer Mitarbeiterin oder von einem Algorithmus stammt, ist nicht erkennbar – und rechtlich ohne Bedeutung. Diese Logik betrifft sämtliche KI-basierte Ergebnisse, wie:
- nach außen gerichtete Inhalte (Website-Texte, automatisierte E-Mails, Chatfunktionen, Portalprofile, Social Media),
- interne Auswertungen, Empfehlungen und Entscheidungshilfen (zum Beispiel bei Diagnostik, Therapieplanung, Organisation).
Die Richtung ist klar: Die Verantwortung für verwendete Informationen und getroffene Entscheidungen verbleibt bei der Praxis. Eine rechtliche „Delegation“ an die KI findet weder in der Kommunikation noch im medizinischen Bereich statt.
Checkliste für den rechtssicheren KI-Einsatz in der Praxis:
- KI-Anwendungen im Blick behalten: Dokumentieren Sie, wo und wofür in Ihrer Praxis KI eingesetzt wird. Nur was Sie kennen, können Sie steuern und verantworten.
- KI-Inhalte gelten als eigene Aussagen: Texte und Ergebnisse aus KI-Systemen – ob für Website, Infomaterial oder intern – werden rechtlich Ihrer Praxis zugerechnet. Nutzen Sie sie nur nach fachlicher Prüfung.
- Diagnose und Therapie bleiben zahnärztliche Entscheidung: KI darf unterstützen, aber nicht entscheiden. Zahnmedizinische Beurteilungen müssen immer von Behandelnden getroffen und verantwortet werden.
- Datenschutz und Schweigepflicht sichern: KI mit Patientendaten nur einsetzen, wenn DSGVO, Berufsrecht und Schweigepflicht eingehalten werden: klare Verträge, kontrollierte Datenflüsse, keine Nutzung intransparent arbeitender „offener“ Systeme.
- Verbindliche interne Abläufe festlegen: Bestimmen Sie, wer KI-Ergebnisse prüft und freigibt, und definieren Sie Inhalte, die nie ungeprüft übernommen werden (insbesondere Risiken, Leistungen, Qualifikationen).