Die Kanzlei wurde im Jahr 2002 durch die Rechtsanwälte Katri Helena Lyck und Jens Pätzold in Bad Homburg gegründet. Damals wurde Bad Homburg bewusst als Standort gewählt, da es einer der führenden Standorte der Gesundheitswirtschaft in Deutschland ist. Es ist nicht nur ein bedeutender Kurort mit Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, sondern auch einer der größten Standorte der Pharma- und Medizinprodukteindustrie vom traditionsbewussten Mittelständler bis zum DAX-Konzern.
Im Laufe der Jahre begann eine besondere Ausrichtung der Kanzlei neben der Medizinprodukteindustrie auf den Dentalmarkt. Das bedeutet zum einen, dass die Kanzlei zahlreiche Zahnarztpraxen in allen Fragen mit Medizin- und Praxisbezug berät. Dies reicht von den klassischen Fragen des Medizinrechts, dem Arbeitsrecht in der Praxis, dem ärztlichen Gesellschaftsrecht, der Praxisauseinandersetzungen, der Praxismietverträge bis hin zum gewerblichen Rechtsschutz. Ein aktueller Schwerpunkt der Kanzlei ist seit der Änderung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Gründung zahnmedizinischer Versorgungszentren. Für diese Art der Berufsausübung interessieren sich seit der Schaffung dieser Möglichkeit für Zahnärzte immer mehr Praxen. Bisher wurden in 2016 mit der Unterstützung von Lyck+Pätzold. healthcare.recht 71 zahnmedizinische Versorgungszentren gegründet, die auch nach der Gründung in allen wichtigen Fragen beraten werden.
Zum anderen ist die Beratung von Pharma- und Medizinprodukteunternehmen insbesondere im Dentalsektor das zweite große Standbein der Kanzlei. Neben zahlreichen Einzelmandaten namhafter Unternehmen werden mittlerweile viele große Medizinproduktehersteller bzw. -händler durch Lyck+Pätzold. healthcare.recht dauerhaft medizinrechtlich beraten. Dies betrifft insbesondere Fragen des Antikorruptionsgesetzes und des Wettbewerbsrechts (HWG, UWG). Bereits seit Jahren hat die Kanzlei auf das papierlose Büro umgestellt. Den Mandanten werden mit GoTo-Meeting oder Webakte Möglichkeiten der sicheren Kommunikation gegeben, ohne dass Besuche in den Kanzleiräumlichkeiten oder Briefsendungen notwendig sind, allerdings dennoch Datensicherheit gewährleistet werden kann.
Alle Rechtsanwälte legen Wert auf besonderen Service: Tage- oder gar wochenlange Unerreichbarkeiten sind ausgeschlossen. Das Beratungsverständnis ist sehr eindeutig: Oberste Maxime ist es, die Mandanten bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Recht ist dabei kein Selbstzweck, sondern zu überwindende Klippe oder Mittel zum Ziel. Gerichtsverfahren zur Klärung dogmatischer Streitigkeiten werden vermieden. Durch die jahrelange Tätigkeit und den Austausch mit den Kooperationspartnern geht das Leistungsspektrum weit über die normale anwaltliche Beratung hinaus. Jeder Anwalt kennt die Kennzahlen erfolgreicher Zahnarztpraxen und die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Rechtsanwälte von Lyck+Pätzold. healthcare.recht sind überzeugt, das Rechtsberatung nur auf diese Weise wirklich zielgenau ablaufen kann. Klare Zielgruppe der Ansprache der Kanzlei sind daher Praxen und Unternehmen, die einen klaren und erfolgsorientierten Kurs haben, den man juristisch unterstützt.