Recht 09.06.2026
Kleine Patienten: Aufklärung und Einwilligung im Praxisalltag
share
Sorgerecht klären – ohne das geht nichts
Minderjährige handeln in der Regel nicht selbst, sondern über ihre Eltern. Entscheidend sind zwei Punkte: die Sorgerechtslage (gemeinsam, allein) und die Einsichtsfähigkeit des Kindes je nach Alter und Reife. Wer hier nicht prüft, ob der richtige Mensch unterschreibt, riskiert eine unwirksame Einwilligung.
Eltern als Entscheider: Wann reicht ein Elternteil?
Bei Routinebehandlungen wie kleineren Füllungen oder unkomplizierten Extraktionen reicht in der Praxis meist die Einwilligung eines Elternteils. Anders bei Eingriffen mit erhöhtem Risiko oder besonderer Tragweite – wie umfangreichen Sanierungen, Sedierungen oder Narkosen: Hier sind die Aufklärung und Zustimmung beider Eltern erforderlich.
Getrennte Eltern – typische Stolperfallen
Konflikte mit getrennten Eltern entstehen selten am Behandlungsstuhl, sondern im Familienrecht. Wichtig ist: Umgangsrecht ist nicht Einwilligungsrecht. Wer das Kind nur bringt oder abholt, darf nicht automatisch entscheiden. Gibt ein Elternteil an, allein sorgeberechtigt zu sein, sollte bei größeren oder risikoreichen Eingriffen ein Nachweis (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest des Jugendamts) vorliegen. Werden offene Konflikte („Mein Expartner ist dagegen!“) erkennbar, ist es – sofern kein Notfall vorliegt – sicherer, die Behandlung zu vertagen und die Eltern aufzufordern, zunächst eine Einigung, notfalls gerichtlich, herbeizuführen.
Wille des Kindes ernst nehmen
Mit zunehmender Reife gewinnt der eigene Wille des Kindes an Gewicht. Versteht es Art, Bedeutung und Risiken der Behandlung, ist es (mit-)einwilligungsfähig und sollte altersgerecht aufgeklärt und einbezogen werden. Zeigt ein einsichtsfähiges Kind deutliche Ablehnung oder starke Angst, ist eine Behandlung „gegen den erklärten Widerstand“ rechtlich und ethisch problematisch – insbesondere bei invasiven Maßnahmen oder unter Sedierung/Narkose. In solchen Fällen ist es sinnvoller, zu vertagen, Alternativen (z. B. schrittweiser Behandlungsaufbau, Spezialpraxis) zu prüfen und dies genau zu dokumentieren.
Fazit
EIN MUSS:
Sorgerechtsverhältnisse standardisiert abfragen, bei risikoreichen Eingriffen beide Eltern zur Aufklärung hinzuziehen, die Aufklärungsgespräche und Einwilligungen schriftlich festhalten und in der Akte eindeutig vermerken, wer wann worüber informiert wurde.