Statements 16.08.2023
Unser Ziel: Betreuung aller Kinder in allen Behandlungssettings
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Die Gesunderhaltung der Zähne nimmt in der Betreuung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der zahnärztlichen Tätigkeit eine wichtige Rolle ein. Neben den wichtigen neuen zahnärztlichen Frühuntersuchungen (FU) ab dem ersten Zahn haben auch ältere Kinder und Jugendliche zwischen dem 7. und vollendeten 18. Lebensjahr im Rahmen der Individualprophylaxe (IP) Anspruch auf zahnärztliche Untersuchungen und Prophylaxemaßnahmen. Im Rahmen der zahnärztlichen Untersuchungen sollte neben der Kariesprävention auch auf Strukturanomalien geachtet werden. Insbesondere die Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH), die laut der aktuellen Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) etwa jedes vierte Kind betrifft, ist hier von großer Wichtigkeit, denn Voraussetzung für eine optimale Therapie ist hierbei eine möglichst frühzeitige Diagnose. Erste Vorboten einer MIH können sich dabei auch gegebenenfalls im Milchgebiss als „Milchmolaren-Hypomineralisation“ (MMH) beziehungsweise „Deciduous Molar Hypomineralisation“ (DMH) zeigen. Betroffene MIH-Zähne sollten dann, abhängig vom Schweregrad, engmaschig kontrolliert werden. Wer in der Prävention Kinder betreut, sollte deshalb in puncto MIH sensibilisiert sein.
Die Mundgesundheit zu erhalten, ist dabei keine einfache Aufgabe. So zeigt sich neben der Problematik der komplexen Versorgung der oben genannten Strukturstörungen trotz Prävention das Problem des Kariesanstiegs bei den kleinsten Kindern, weshalb die zahnärztliche Therapie dieser Kinder häufig eine Sanierung in Vollnarkose notwendig macht. Selbstverständlich steht auch hier die Ausschöpfung aller Maßnahmen zur Verhaltensführung vor der Indikationsstellung einer zahnärztlichen Sanierung in Allgemeinanästhesie, wobei hier auf die wissenschaftliche Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnmedizin e.V. (DGKiZ) zur ambulanten zahnärztlichen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Allgemeinanästhesie verwiesen sei. Auch Kinder mit Allgemeinerkrankungen und/oder Behinderungen, deren Betreuung sich aufgrund der Erkrankung an sich, aber auch wegen anderer Komplikationen am Stuhl als schwierig erweist, sind häufig nur in Allgemeinanästhesie zahnärztlich zu versorgen. Deshalb ist es besorgniserregend, dass sich eine Versorgungslücke von Kleinkindern und Menschen mit Behinderungen im stationären Rahmen auftut. Hier zeigen auch eigene Erfahrungen eine viel zu lange Wartezeit für eine notwendige Zahnsanierung aufgrund mangelnder Kapazitäten. Dass dies auch für die Allgemeingesundheit problematische Folgen haben kann, ist bekannt. Darüber hinaus zeigen auch Aktivitäten hinsichtlich ITN-Möglichkeiten im ambulanten Bereich die Gefahr eines weiteren Versorgungsengpasses.
Die Zahngesundheit gehört auch zur Allgemeingesundheit. Deshalb sollte gesundheitspolitisch akzeptiert und honoriert der Fokus auch auf der notwendigen Versorgungs- und Behandlungsmöglichkeit aller Kinder von klein auf in allen Behandlungssettings stattfinden.
Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 06/2023 erschienen.