Branchenmeldungen 19.10.2017

100 Millionen Behandlungen und kaum „Beschwerden“



100 Millionen Behandlungen und kaum „Beschwerden“

Foto: Monkey Business Images – Shutterstock.com

Zahnärztliche Patienten-Beratungsstellen klären fast 90 Prozent der Anliegen Ratsuchender.

Bei über 100 Millionen Behandlungen in Zahnarztpraxen gab es laut Jahresbericht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zur Patientenberatung in 2016 knapp 2.000 „Beschwerden“ und 25.000 dokumentierte „Beratungen“.

„Kosten- und Rechtsthemen“ bildeten mit über 56 Prozent den am häufigsten nachgefragten Bereich. An der Spitze steht die „Prüfung der Rechtmäßigkeit von Geldforderungen gegen den Betroffenen, wie Heil- und Kostenpläne, Rechnungen, Eigenanteil, Mehrkosten und private Leistungen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Beratungsstellen in insgesamt fast 90 Prozent die Anliegen der Ratsuchenden klären oder zu einer Klärung beitragen konnten.“

Dass nur gut zehn Prozent der Ratsuchenden an externe Dritte verwiesen wurden, ist ein Beleg für die hohe Leistungsfähigkeit der zahnärztlichen Patientenberatung in den Körperschaften auf Landesebene“, heißt es im Jahresbericht der BZÄK und KZBV. Bei den knapp 2.000 „Beschwerden“ hatten fast 98 Prozent nur ein einziges Anliegen aus folgenden Bereichen: Vereinbarungen/Rech- nungslegungen (55 Prozent), Behandlungen/Verdacht auf Behandlungsfehler (22 Prozent), Vertragszahnarztrecht/Berufsrecht (10 Prozent) und Berufsausübung (6 Prozent). In über 40 Prozent der Anliegen (817 Fälle) stand das Thema „formale und inhaltliche Richtigkeit von Kostenplanungen oder Rechnungen“ im Mittelpunkt der Beratung. Hierbei ging es hauptsächlich um Zahnersatz und Konservierende Zahnheilkunde. Das am zweithäufigsten von den Eingaben/Beschwerden betroffene Thema war „mangelnde Aufklärung zu Behandlungskosten oder Honorarvereinbarungen“ mit 14,3 Prozent (284 Fälle). Der in diesem Zusammenhang am häufigsten benannte zahnärztliche Leistungsbereich war die Konservierende Zahnheilkunde.

Zahnärzte zählen mit zu den am häufigsten konsultierten Facharztgruppen. Bei der überaus hohen Zahl von über 100 Millionen Behandlungsfällen im Jahr allein bei gesetzlich Versicherten lassen sich dabei auch Beschwerden nie völlig vermeiden.

Die Anzahl der Beratungen zum zahnärztlichen Gutachterwesen, zu Zweitmeinungsverfahren und zu Schlichtungen zeigen, so die BZÄK im Jahresbericht, dass in den Beratungen und Bearbeitungen der Beschwerden etablierte Konfliktlösungsmöglichkeiten vermittelt werden. „Auch berechtigte Beschwerden von Patienten ändern aber“, so die BZÄK und die KZBV, „in der Summe nichts daran, dass in Deutschland eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe zahnärztliche Versorgung besteht, um die wir im internationalen Vergleich beneidet werden.“ Die Evaluation und Auswertung der zahnärztlichen Patientenberatung schaffe für die zahnärztlichen Körperschaften eine wichtige Grundlage, um diesen Vorsprung nicht nur zu halten, sondern durch gezielte und passgenaue Optimierung des zahnärzt lichen Versorgungssystems noch weiter auszubauen. Die Erkenntnisse aus dem Beratungsgeschehen können wirksam und ergebnisorientiert genutzt werden, um das Versorgungssystem patientenfreundlich zu gestalten, bestehende Informationslücken zu beseitigen und die Beratungskompetenz der zahnärztlichen Patientenberatung weiter zu stärken.

Nicht zuletzt zeigen die Ergebnisse auch Anlass für die Berufsorganisationen, im Sinne eines Qualitätskreislaufes Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung und zur Stärkung der Mundgesundheitskompetenz der Bevölkerung einzuleiten.

Der Beitrag ist in Dental Tribune Deutschland 7/2017 erschienen.

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