Branchenmeldungen 21.02.2011
Aigner: Krankenkassen-Zusatzbeitrag rechtswidrig
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat die angekündigten Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen als rechtswidrig kritisiert. «Der Zusatzbeitrag darf nicht schon zum 1. Februar 2010 eingefordert werden», sagte sie der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post» (Mittwoch). «Eine Krankenkasse muss ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig wird, auf die Erhöhung hinweisen», sagte die Ministerin. Die Informationspolitik der Kassen sei nicht akzeptabel. Die DAK wies die Kritik zurück.
Aigner kenne die Rechtslage offensichtlich nicht, meinte ein Sprecher. «Erhebt eine Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Februar, wird er am 15. März fällig.» Die Kasse müsse ihre Mitglieder also bis
Mitte Februar informieren, die Versicherten hätten dann vier Wochen Zeit, zu zahlen.
Quelle: dpa, 27.01.2010