Branchenmeldungen 01.06.2026
GKV-Spargesetz: Erfolgreiches Treffen von KZV und ZÄK Berlin mit Senatorin Czyborra
Im Mittelpunkt stand das geplante GKV-BStabG, das seit 29. April 2026 als Kabinettsentwurf vorliegt, und seine fatalen Folgen für die Patientenversorgung sowie für die Existenz vieler Berliner Zahnarztpraxen. „Wir wissen die Senatsverwaltung an unserer Seite und stehen gemeinsam für dringend notwendige Änderungen des Gesetzentwurfes“, so Göpner-Fleige. Insbesondere bei der dringend notwendigen Änderung des im Entwurf festgehaltenen Vorbehalts für Fachzahnärzte Kieferorthopädie war man sich einig, da sonst zukünftig nur noch Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie die kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen als Kassenleistung zu Lasten der GKV durchführen dürften. „Mit der Approbation darf jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt kieferorthopädisch behandeln. Sollte diese auch in Berlin erfolgreich gelebte Praxis qua Gesetz verboten werden, drohen durch die sinnlose Reduzierung des kieferorthopädischen Angebots Praxisschließungen und eine flächendeckende kieferorthopädische Betreuung der Kinder und Jugendlichen kann nicht mehr gewährleistet werden“, betont die Kammerpräsidentin.
„Die im Gesetzentwurf enthaltenden Neuregelungen würden für die gesetzliche Krankenversicherung eine Ausrichtung an finanziellen Grenzen statt am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten bedeuten“, sagt Lo Scalzo. Und weiter: „Besonders die Begrenzung der Vergütungsentwicklung würde flächendeckend alle Praxen gleichsam schwer treffen und die Versorgung deutlich erschweren. Die übermäßigen Eingriffe gerade in den Bereich Kieferorthopädie würden die Behandlungsqualität nicht fördern und zu massiven Versorgungsengpässen führen. Eine Reduzierung der abrechnungsfähigen kieferorthopädischen Behandlungen bedeutet nicht etwa, dass rein ästhetische Zahnfehlstellungen geringsten Ausmaßes in den Privatbereich fallen, sondern dass Kinder und Jugendliche mit massiven funktionellen Dysgnatien nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung versorgt würden.“