Branchenmeldungen 10.07.2013
BDIZ EDI analysiert Ablehnung der GOZ-Beschwerde
Unverständnis und Enttäuschung waren die ersten Reaktionen auf die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ 2012, zumal eine Erklärung der Verfassungsrichter fehlt. In einem Interview im Verbandsjournal BDIZ EDI konkret, das Anfang Juli erschienen ist, analysieren Prof. Dr. Thomas Ratajczak und Christian Berger die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Erklärung für die Nichtannahme hat auch BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak (Sindelfingen) nicht. Er hatte die Verfassungsbeschwerde für die sechs klagenden Zahnärzte in Karlsruhe eingereicht. „Zu erklären ist das eigentlich gar nicht, wenn man nicht politische Absichten unterstellt (Stichwort: Bürgerversicherung) und/oder die Ferne der derzeit am Bundesverfassungsgericht tätigen Richter zu den Freien Berufen beklagen mag“, sagte er im Interview. Während bei den Rechtsanwälten offensichtlich sehr wohl der Ausgleich von Kostensteigerungen ein Thema und Grund für Debatten im Bundestag mit anschließender Erhöhung der Rechtsanwaltsgebührenordnung sei, träfe man im Bereich der Zahnheilkunde immer wieder auf Entscheidungsträger, die damit argumentierten, dass es dem Berufsstand der Zahnärzte so schlecht nicht gehen könne, wenn er nicht renitenter in der Öffentlichkeit auftreten würde. „Der Marburger Bund hat wohl den richtigeren Weg eingeschlagen, um innerhalb weniger Jahre für angestellte Ärzte bedeutende Gehaltssteigerungen zu erzwingen: Streik auf dem Rücken der Patienten.“
Ratajczak wünscht sich eine Besetzung der frei werdenden Richterstellen am Bundesverfassungsgericht auch mit Vertretern von Freien Berufen. Noch mehr würde es aus seiner Sicht helfen, wenn sich das Bundesverfassungsgericht über das Totschlagsargument der Systemstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung im Allgemeinen und der Gesundheitsversorgung im Besonderen hinwegsetzen würde. „Das System würde nicht instabil, wenn man heilberufliche Leistungen adäquat honorieren würde.“
Unerwartet aber nicht entmutigend ist die Nichtannahme in Karlsruhe für BDIZ EDI-Präsident Christian Berger. „Die Anhebung des GOZ-Punktwerts kann man nicht durch Streik erreichen, dagegen steht auch, dass wir Zahnärzte ein Helfersyndrom haben und unsere Patienten nicht im Stich lassen wollen.“ Der BDIZ EDI als Initiator der Verfassungsbeschwerde signalisiert weiterhin Gesprächsbereitschaft gegenüber Politik und Entscheidungsträgern. Prof. Dr. Thomas Ratajczak hat im Auftrag der sechs Zahnärzte Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
Für den BDIZ EDI ist das Scheitern an der Karlsruher Hürde also kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Berger stimmt mit Ratajczak überein: „Jetzt geht es halt auf den umständlichen und nicht sachgerechten verwaltungsgerichtlichen Wegen weiter!“
Quelle: BDIZ EDI