Branchenmeldungen 02.01.2024

Bei Arztbesuchen ist das E-Rezept seit 01.01.2024 Pflicht

Bei Arztbesuchen ist das E-Rezept seit 01.01.2024 Pflicht

Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Regeln in Arztpraxen. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen nun für verschreibungspflichtige Arzneimittel Rezepte elektronisch ausstellen statt auf den gewohnten rosafarbenen Formularzetteln. Das E-Rezept wird auf einem zentralen Server gespeichert, und die Apotheke wird beim Einstecken der Karte in das Lesegerät autorisiert, es von dort abzurufen. Schon länger sind E-Rezepte über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code in Apotheken einlösbar.

Eigentlich bestand die Pflicht für die Ausstellung digitaler Rezepte schon ab Anfang 2022. Doch ein Start auf breiter Front verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen.

Das Gesetz muss Anfang Februar noch abschließend in den Bundesrat. Das Ministerium wies aber darauf hin, dass die Voraussetzungen zur verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 gegeben seien, so dass sie ab dann greife.

Quelle: dpa

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