Branchenmeldungen 03.12.2021
Beschluss: Zahnärzte und Apotheker dürfen künftig impfen
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag.
Apotheker starten Impfvorbereitungen - Hunderte könnten mitmachen
Viele Apotheken starten nach Verbandsangaben jetzt mit den Vorbereitungen auf das Impfen gegen Corona. «Wir werden uns jetzt schon darauf vorbereiten, weil wir davon ausgehen, dass das zeitnah umgesetzt wird», sagte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Bund und Länder hatten unmittelbar zuvor beschlossen, dass der Kreis der zum Impfen berechtigten Personen durch den Bund deutlich ausgeweitet werde. Zur Eindämmung der Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Coronavirus vornehmen dürfen.
Es gebe erste Hinweise, dass die Apotheken ab Januar in das reguläre Impfgeschehen mit einbezogen werden sollen - zunächst begrenzt bis zum Jahresende 2022, ergänzte Preis und erklärte: «Das ist auf jeden Fall machbar.» Viele Menschen könnten so schnell und unkompliziert eine Corona-Schutzimpfung bekommen. So würden langfristig verlässliche Strukturen geschaffen, die vielleicht in der Pandemiebekämpfung weiter benötigt würden. Was jetzt in Deutschland den Apothekern mit der Impfberechtigung ermöglicht werde, sei in etlichen anderen Ländern wie Frankreich, Großbritannien und der Schweiz schon üblich.
Hunderte Apotheken in Nordrhein-Westfalen könnten zusätzlich zu den Ärzten ebenfalls gegen Corona impfen, wie die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe bereits deutlich gemacht hatten. Mehr als 200 Apotheken in Westfalen-Lippe wären in der Lage, zeitnah Corona-Auffrischungsimpfungen vorzunehmen. Rund 320 Apothekerinnen und Apotheker in der Region hätten im Rahmen des Modellprojektes Grippeimpfungen bereits die notwendigen Schulungen absolviert und seien daher in der Lage, Spritzen zu setzen. Im Rheinland gibt es nach den Verbandsangaben 500 Apotheken mit über 1000 geschulten Apothekerinnen und Apothekern, die schon impfberechtigt sind.
Epidemiologe lobt Bund-Länder-Beschlüsse - aber Umsetzung schwierig
Der Epidemiologe Hajo Zeeb sieht die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom Donnerstag insgesamt positiv. Einige seien jedoch schwer umzusetzen, sagte der Forscher vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen. «Es ist fraglich, wie die Kontaktbeschränkungen von Ungeimpften durchgesetzt und kontrolliert werden können.» Auch beim Impfen sei nun viel zu tun.
«Mit den Beschlüssen werden wir noch etwa drei bis vier Wochen einen Anstieg in den Kliniken und auf den Intensivstationen haben», meinte Zeeb. Auch die Inzidenz werde noch einige Zeit steigen. «Die Welle wird nicht so schnell aufhören.» Es sei jedoch nicht abzusehen, wie sich die Menschen verhalten. Viele hielten sich schon an die Maßnahmen, sobald sie bekannt seien. Wann sie tatsächlich umgesetzt werden, war zunächst noch nicht klar.
«Den Beschluss, die 2G-Regel noch weiter zu verbreiten und konsequent zu erhöhen, halte ich für sehr bedeutend», sagte Zeeb. Laut Beschluss soll etwa der Zutritt zu Geschäften, Restaurants, Kinos und Theater generell auf Geimpfte und Genesene beschränkt werden. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus). Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte.
Dringend nötig sei es auch, dass wie beschlossen nun auch Apotheker, Pflegekräfte und Zahnärzte impfen dürfen. «Wenn wir weiter eine Million Menschen am Tag impfen, dann haben wir bis 24. Dezember erst rund 20 Millionen», sagte Zeeb. Der derzeitige Anstieg der täglichen Impfzahl sei gut, sie müsse aber weiter steigen.
«Die Zahl der Impfungen muss auf rund 1,5 Millionen pro Tag hochgehen, um 30 Millionen zu erreichen», sagte Zeeb. Der voraussichtlich künftige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte 30 Millionen weitere Corona-Impfungen bis Weihnachten als Ziel für Deutschlands Impfkampagne ausgegeben. «Dazu muss natürlich auch genügend Impfstoff zur Verfügung sein», betonte Zeeb. Dem Bund-Länder-Beschluss zufolge soll jeder, der eine Erstimpfung und «fristgerecht» seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, diese bis Weihnachten erhalten können.
«Insgesamt finde ich die Beschlüsse gut», sagte Zeeb. «Es gibt föderale Mindestmaßnahmen für alle, und die sehr stark betroffenen Länder können noch mehr tun.»
Quelle: dpa
Impfungen beim Zahnarzt in der Praxis noch NICHT sofort möglich! – KZBV und BZÄK zur weiteren Prozesskette zur Beschleunigung der ImpfkampagneCorona-Schutzimpfungen sollen demnächst auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgeführt werden dürfen. Noch ist es jedoch zu früh, um als Patient in den Praxen nachzufragen und entsprechende Termine zu vereinbaren, erklärten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Denn technische und juristische Vorbereitungen und die Impfstofflogistik sind noch nicht final geklärt, werden aber derzeit von den zuständigen Stellen unter Hochdruck erarbeitet. So muss etwa der Gesetzgeber erst eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen. Auf diese vorgelagerte Prozesskette müssen Zahnärzteschaft und Patienten jetzt zunächst warten. Zudem braucht es spezielles technisches Equipment, Software-Tools, damit zum Beispiel Beratungsunterlagen bereitgestellt werden können, QR-Codes für Impfzertifikate erstellt werden können oder die Meldung über eine Impfung an das Robert Koch-Institut (RKI) abgesetzt werden kann. Dann muss insbesondere Impfstoff in ausreichender Menge geliefert werden. Dies alles wird noch einige Zeit beanspruchen. „Auch, wenn die Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ländern am Donnerstagabend beschlossen hat, dass Zahnärzte nun potentiell Corona-Schutzimpfungen geben dürfen, heißt das noch nicht, dass es ab morgen schon losgeht. Impfungen beim Zahnarzt in der Praxis sind nicht ab sofort möglich. Wir bitten daher alle Patientinnen und Patienten, von Anrufen in der Zahnarztpraxis abzusehen. Die Information zum Start kommt rechtzeitig“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir stehen gemeinsam mit unseren Teams Gewehr bei Fuß, um in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen und zu entlasten. Sobald entsprechende rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen geklärt sind, können wir dann unsere Impfleistungen perspektivisch auch direkt in Zahnarztpraxen erbringen.“ Quelle: BZÄK |