Branchenmeldungen 18.03.2026
Bewerbungsstart für Zahnmedizin in Sachsen nach dem Landzahnarztgesetz
Das zweistufige Auswahlverfahren berücksichtigt – neben dem erfolgreich absolvierten Test für Medizinische Studiengänge (TMS) und der Abiturnote – weitere Apekte: beispielsweise berufliche Vorqualifikationen, ehrenamtliche Tätigkeiten, die fachspezifische persönliche Eignung für eine zahnärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten oder auch soziale Kompetenzen für die zahnärztliche Berufsausübung.
Bewerber für einen Studienplatz der Zahnmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz verpflichten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre in einem Bedarfsgebiet vertragszahnärztlich tätig werden.
Informationen zur Bewerbung
- Bewerbungszeitraum: 23. März bis 15. April 2026
- Online-Informationsveranstaltung 25. März 2026 um 17 Uhr Anmeldung zur Veranstaltung
- Kontakt: Landesdirektion Sachsen
Sächsisches Landzahnarztgesetz
Der Sächsische Landtag hatte am 3. Dezember 2025 das Sächsische Landzahnarztgesetz beschlossen. Es regelt den Zugang zum Studium der Zahnmedizin in Dresden und Leipzig für 8,1 % der Studienplätze durch eine Vorabquote – die sogenannte Landzahnarztquote – sowie ein zweistufiges Vergabeverfahren. Damit schafft der Freistaat Sachsen eine Perspektive für Bewerber, bei denen der Numerus Clausus nicht ausreicht.
Zugleich soll damit die bedarfgerechte Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, unterstützt werden.