Branchenmeldungen 07.03.2022
Bund verschenkt Restbestände von Atemschutzmasken
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfügt noch über „substanzielle Mengen“ an medizinischen Mund-Nasen-Schutz sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-2). Das BMG möchte diese Restbestände an Atemschutzmasken nun der medizinischen Versorgung in Deutschland zuführen.
Laut dem BMG handelt es sich bei den Artikeln ausschließlich um in Deutschland hergestellte und CE-zertifizierte Qualitätsprodukte, eine weitergehende Beurteilung der Qualität ist im Vorfeld leider nicht möglich. Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 12.11.2021 beschlossen, dass die KZVWL dieses Angebot annimmt und die Verteilung bzw. die logistische Abwicklung der Lieferungen an die Vertragszahnärzteschaft in Westfalen-Lippe mit allen anfallenden Kosten übernimmt.
Da wir die Lieferung der medizinischen Mund-Nasen-Schutz- sowie FFP-2-Masken in den nächsten Tagen erhalten werden, möchten wir Ihnen schon heute die Möglichkeit geben, die für Sie kostenfreie Bestellung durchzuführen. Sollten Sie für Ihre Zahnarztpraxis 500 Stück MNS- sowie 200 Stück FFP-2-Masken je Vertragszahnärztin / Vertragszahnarzt erhalten wollen, können Sie diese bis zum 14.04.2022 über das ZOD-Portal abrufen (https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/zod - Menüpunkt Bestellung PSA). Die Anzahl ist vorgegeben und kann nicht variiert werden.
Wir werden Ihnen diese dann binnen fünf Wochen zur Verfügung stellen. Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Annahme der Lieferung verantwortlich sind und wir keine Möglichkeit haben, Ihnen diese an einem bestimmten Termin zukommen zu lassen.
Quelle: KZVWL