Branchenmeldungen 24.09.2014
Bundesarbeitsgericht verhandelt Kopftuchstreit
Darf eine evangelische Klinik einer muslimischen Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs verbieten? Das muss jetzt das Bundesarbeitsgericht klären – und zwar zum ersten Mal.
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute über die Frage, ob eine muslimische Krankenschwester in einer evangelischen Klinik ein Kopftuch tragen darf. Den Erfurter Richtern liegt erstmals ein solcher Streit mit einem kirchlichen Arbeitgeber vor, wie eine Sprecherin sagte. Geklagt hat eine 36-Jährige aus Bochum, die nach einer längeren Job-Pause mit einem Kopftuch zum Dienst zurückkehren wollte. Das Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft erlaubte das nicht und stellte sie frei. Die Frau beruft sich auf ihre Religionsfreiheit und verlangt ihren ausstehenden Lohn. Die Klinik argumentiert mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht.
Quelle: dpa
+++ Update +++
Arbeitsrichter: Kirchliche Einrichtungen dürfen Kopftuch verbieten
Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen in der Regel das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verbieten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch entschieden. Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin. Damit sei das Kopftuch als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben nicht vereinbar (Az.: 5 AZR 611/12).
In Einzelfällen könne eine Entscheidung je nach konkreter Tätigkeit aber auch anders ausfallen, zum Beispiel wenn jemand in einem Labor arbeite und wenig Kontakt zu Menschen habe, sagte die Sprecherin.
Mit ihrem Urteil stellten die Richter das kirchliche Selbstbestimmungsrecht über das Recht der Beschäftigten auf Religionsfreiheit im Dienst. Die konkrete Klage einer muslimischen Krankenschwester verwiesen sie jedoch zurück an das
Landesarbeitsgericht Hamm.
Nach Ansicht der Erfurter Richter ist unklar, ob die Frau zu diesem Zeitpunkt überhaupt arbeitsfähig war. Ihr Arzt hatte eine Wiedereingliederung vorgeschlagen. Zudem sei nicht geklärt, ob es sich bei dem Krankenhaus um eine kirchliche Einrichtung handele.