Branchenmeldungen 26.04.2017
Bundesrat passt Ärztetarif TARMED erneut an
Tarifpartner konnten sich nicht auf eine Gesamtrevision einigen.
Es ist unbestritten, dass der TARMED nicht mehr zeitgemäss ist und revidiert werden muss. Da sich die Tarifpartner in den letzten Jahren nicht auf eine Gesamtrevision hatten einigen können, macht der Bundesrat erneut von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch und nimmt Anpassungen am TARMED vor. Die Anpassungen erhöhen die Transparenz, reduzieren Fehlanreize und machen den Ärztetarif sachgerechter. Sie sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten, da es sonst ab Anfang 2018 keine gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur für den ambulanten Bereich mehr geben würde. Die Anpassungen sind eine Übergangslösung. Die Tarifpartner stehen weiterhin in der Verantwortung, gemeinsam die Tarifstruktur zu revidieren. Der Bundesrat schickt die Änderungen bis am 21. Juni 2017 in die Vernehmlassung.
Dauer Weiterbildung nicht mehr entscheidend
Die Leistungen sollen künftig nicht mehr nach der unterschiedlichen Dauer der ärztlichen Weiterbildung bewertet werden. Heute erhalten die Spezialisten aufgrund dieser Regelung höhere Vergütungen als die Grundversorger. Neu wird entsprechend dem Medizinalberufegesetz eine einheitliche Dauer der Weiterbildung vorausgesetzt.
Korrekturen bei Leistungen
Die Bewertung vieler Leistungen datiert aus den 1990erJahren. Korrekturen sind hier etwa notwendig, weil diese Leistungen dank des medizinischtechnischen Fortschrittes inzwischen weniger Zeit in Anspruch nehmen; entsprechend sind die heutigen Abgeltungen zu hoch. So wird beispielsweise die sogenannte Minutage (vorgegebener abrechenbarer Zeitaufwand) für Kataraktoperationen deutlich gesenkt.
Abrechnungsregeln präzisiert
Verschiedene Abrechnungsregeln werden geändert und präzisiert. Dies betrifft unter anderem Tarifpositionen, mit welchen Ärztinnen und Ärzte Leistungen in Abwesenheit des Patienten abrechnen. Diese Leistungen werden künftig präziser definiert sowie limitiert.
Quelle: Bundesamt für Statistik