Branchenmeldungen 14.12.2015

Chef ruft an Weihnachten an: Abnehmen ist meist keine Pflicht

Chef ruft an Weihnachten an: Abnehmen ist meist keine Pflicht

Foto: © olly - Fotolia.com

Wenn statt Weihnachtsglöckchen plötzlich das Diensthandy ertönt, kann das einem die Weihnachtsfeiertage ganz schön vermiesen. Viele Arbeitnehmer können es in so einem Fall aber getrost klingeln lassen: An Feiertagen müssen sie in der Regel für den Chef nicht erreichbar sein.

Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin. Das gilt allerdings nur, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie in einer Betriebsvereinbarung keine Rufbereitschaft vereinbart ist. Ist das der Fall, muss der Mitarbeiter auch an Weihnachten abnehmen.

Die Rufbereitschaft ist in der Regel aber genau festgelegt und wird auch finanziell abgegolten. Sie muss so organisiert sein, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten und die Regelungen zur Ruhezeit und Nachtarbeit eingehalten werden.

Quelle: dpa

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