Branchenmeldungen 05.11.2015

Die Realitäten im Auge behalten



Die Realitäten im Auge behalten

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Die „Pflege des Gemeinwohls“ wird in der gemeinsamen „Stuttgarter Erklärung“ der Landeszahnärztekammern in der BZÄK zu den für die Zahnärzte künftig zu leistenden „Zukunftsthemen“ ganz obenan gestellt.

Ein hehres Ziel für Zwangskörperschaften öffentlichen Rechtes unter Aufsicht und Diktat der Politik – national wie besonders europäisch –, die gesellschaftliche Gesamtverantwortung in den Fokus zu stellen. Alle klassischen Politformeln des angeblichen Kammerhandelns und deren Selbstverständnis finden sich in der Erklärung wieder, wie „unabhängige Interessensvertretung“, „Autonomie der Kammern“, „beste zahnmedizinische Versorgung der Patienten“, „hohe Standards zum Wohl der Patienten“ und natürlich „die Freiberuflichkeit erhalten“ als oberstes Ziel. Alle seit Jahrzehnten wie eine Leier zu jeder Gelegenheit hochgehaltene Sprüche.

Ohne jede einzelne dieser gerade aus dem Katalog der ZÄK-Zukunftsaufgaben zitierten Formeln auf ihre Realität hin zu durchleuchten – dies habe ich schon von Fall zu Fall an dieser Stelle geleistet – lassen Sie mich eine auf viele Punkte zutreffende Conclusio treffen: Was das z.B. „Gemeinwohl“ und vieles mehr betrifft, bestimmen die Sozialkassen und allen voran die PKVen, was „das Beste für den Patienten“ und die „Standards der Zahnmedizin“ sind. Die hochgelobte „Freiberuflichkeit“ als Grundfeste des Erhalts eines Körperschaftsstatus mit Zwangsmitgliedschaft der Kammern – dies vor allem gegen bereits sehr konkrete Angriffe aus den EU-Gremien – mit dem Synonym zu verbinden „Zahnarzt sein ist ein Freier Beruf“, ist eine Chimäre. Sowohl aus den Entwicklungen im Berufsstand heraus zu immer mehr unternehmerisch, gewerblich organisierten Praxen, wie auch aus den Kautelen für die Therapiefreiheit lässt sich das Primat „Freier Beruf“ nur noch schwerlich begründen.

Worüber man sich jedoch verstärkt kümmern sollte, sind die Folgerungen aus der zunehmenden Spezialisierung der Zahnheilkunde mit dem Zwang hin zu wirklich universitär gesicherten „Fachzahnärzten“ wie in Europa üblich über die sogenannte „Verbandsspezialisierung“ hinweg. Bei der Durchsetzung einer jahrzehntelang angestrebten neuen Approbationsordnung sollte die Gesamtverantwortung des Zahnarztes für die Gesundheit seiner Patienten Raum in der Studienordnung finden. Dies aber nicht in einer falsch verstandenen Unterwerfung unter die Approbationsordnung der Mediziner, sondern in eigenständiger, zahnmedizinisch begründeter und gestalteter Weise. Diese Unterwerfungsstrategie ist allein bestimmt aus den Finanznöten der Universitäten und in der Folge der wissenschaftlichen Personalknappheit zur Sicherung einer eigenständigen, an den zahnärztlichen Notwendigkeiten auch in der Medizin ausgerichteten Studienordnung. Die Zahnmedizin hat sich immer mehr zum autonomen medizinischen Fachgebiet entwickelt, wie auch die zunehmend notwendige Fachspezialisierung oben drauf mit weiteren drei Jahren universitärer Weiterbildung offenbart.

Viele wirkliche Anforderungen an einen Katalog der Zukunftsaufgaben wie z.B. die Rolle eines leistungsgerechten Einsatzes einer universitär gebildeten Dentalhygienikerin und andere ließen sich noch anführen. Gespannt bin ich, welchen Weg die Kammern im Hinblick auf die Zukunftssicherung, bestimmt vom Eigeninteresse, den Kammerstatus zu erhalten, auch für den Zahnarzt angehen werden. Denken Sie deshalb auch selbst zuerst an sich.

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