Branchenmeldungen 12.10.2025
Dr. Christian Öttl mit großer Mehrheit als FVDZ-Bundesvorsitzender bestätigt
Die Hauptversammlung (HV) des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat Dr. Christian Öttl (Bayern) als Bundesvorsitzenden mit überwältigender Mehrheit im Amt bestätigt. Die Delegierten haben bei der Jubiläums-HV zum 70. Geburtstag in Berlin einen neuen Bundesvorstand für die Legislaturperiode 2025 bis 2027 gewählt. Öttl erhielt 109 von 118 abgegebenen Stimmen – bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung.
„Sie haben mir ein hervorragendes Team an die Seite gestellt, und wir werden unsere Aufgaben, die wir in den vergangenen zwei Jahren angepackt haben, weiterführen“, betonte Öttl nach der Wiederwahl.
Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten außerdem Dr. Jeannine Bonaventura (Saarland) zur stellvertretenden Bundesvorsitzenden in den geschäftsführenden Vorstand des FVDZ.
In einer knappen Stichwahl setzte sich der bisherige 1. stellvertretende Bundesvorsitzende Prof. Dr. Thomas Wolf (Bern) mit 57 zu 56 Stimmen gegen Hub van Rijt durch und wurde damit erneut in den Bundesvorstand gewählt. Ebenfalls in den Bundesvorstand gewählt wurden: Anne Szablowski (Niedersachsen) und Dr. Elisabeth Triebel (Thüringen) sowie Dr. Kai-Peter Zimmermann (Rheinland-Pfalz) und Damian Desoi (Hessen).
Auch Versammlungsleiter Dr. Konrad Koch wurde mit großer Mehrheit bestätigt, ebenso seine Stellvertreter Dr. Dimitrios Georgalis und Dr. Thomas Schlachta sowie die Kassenprüfung.
Der Bundesvorstand wird künftig mit 7 statt 11 Mitgliedern arbeiten. Dies ist eine Reform, die die HV bereits im vergangenen Jahr aus Effizienz- und Kostengründen beschlossen hatte.
Die rund 125 Delegierten des FVDZ aus allen Bundesländern tagten vom 9. bis zum 11. Oktober 2025 in Berlin und bestimmten die weitere politische Ausrichtung des FVDZ. Im Mittelpunkt standen vielfältige Anträge zu gesundheitspolitischen Themen von Niederlassungsstrukturen und Nachwuchsförderung über Digitalisierung und Bürokratieabbau bis hin zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung und zur Budgetierung.
Quelle: FVDZ