Branchenmeldungen 17.02.2025

DZR Blaue Ecke – Wie wird die GOZ 4005 abgerechnet?

DZR Blaue Ecke – Wie wird die GOZ 4005 abgerechnet?

Foto: DZR

Die GOZ 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI) wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 23 – Dez. 23) mit dem 2,4-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,39-fachen Faktor abgerechnet werden.

PSI/Gingivalindex: ab der dritten Leistung innerhalb eines Jahres ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 10,97 Euro honoriert.

Quellen: DZR HonorarBenchmark  |  BEMA Punktwert: 1,2702

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