Branchenmeldungen 21.02.2011
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Das Großprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) erreicht eine neue Stufe: Ab dem 1. Oktober 2011 sind die neuen Karten als Versicherungsnachweis bundesweit zugelassen. Bis dahin müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen auf den Einsatz der eGK vorbereitet sein.
Zum Stand der Dinge Ende 2010 hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, im Laufe des Jahres 2011 mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit der eGK auszustatten. Die neue Karte wird ab dem 1. Oktober - neben der bisherigen Krankenversichertenkarte - bundesweit gültig sein. Für die Zahnarztpraxen bedeutet das, dass sie bis zum 30.09.2011 "eGK-fähig", also mit einem Kartenlesegerät der neueren Generation ausgestattet sein müssen. Die Ausstattung der Praxen in der Region Nordrhein ist abgeschlossen. In allen anderen Regionen wird sie spätestens am 01.04.2011 beginnen, den genauen Termin wird Ihnen Ihre KZV mitteilen.
Hintergrund Bereits im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber beschlossen, eine elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Sie soll den gesamten Datenaustausch im Gesundheitswesen auf eine neue Basis stellen. Eine bundesweite Telematik-Infrastruktur soll Krankenhäuser, Praxen und Apotheken miteinander vernetzen.
Etliche Verzögerungen im Projektablauf haben die Umsetzung der eGK bisher behindert. Im Nachgang zu der von der Bundesregierung im Herbst 2009 initiierten Bestandsaufnahme des Projektes erfolgt die Einführung der eGK zunächst mit eingeschränkten Anwendungen. Beim Start (sog. Basis-Rollout) muss die Praxis vorerst nur die Versichertenstammdaten auslesen und ins Praxisverwaltungsprogramm übernehmen - analog zur heutigen Krankenversichertenkarte. Längerfristig sind als weitere Funktionen geplant:
- der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der Karte
- die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf der Karte
- die sichere Online-Kommunikation der Ärzte/Zahnärzte untereinander (z. B. elektronischer Arztbrief)
Alle anderen ursprünglich angedachten Funktionen der Karte werden bis auf Weiteres ruhen.
Quelle: KZBV