Branchenmeldungen 02.05.2013
Elf Zähne gezogen: Übereifriger Zahnarzt erneut vor Gericht
Vor dem Landgericht Stendal muss sich ein Zahnarzt verantworten, der einer Patientin elf Zähne unerlaubt und ohne ausreichenden Grund gezogen haben soll. Mindestens fünf der Zähne hätten gerettet werden können, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Die Anklage lautet auf Körperverletzung. Die Vorinstanz hatte den Arzt bereits zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dem 42-jährigen Zahnarzt wurde bereits die Approbation entzogen. Daraufhin ging er in Berufung. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage anberaumt. Am Mittwoch soll nun ein Urteil fallen.
Erst Anfang Mai hatte das Magdeburger Verwaltungsgericht entschieden, dass ein Zahnarzt, der einem Patienten ohne ausreichenden Befund 20 Zähne gezogen hatte, seine Zulassung zu Recht verloren hatte (ZWP online berichtete).
Quelle: dpa