Branchenmeldungen 19.08.2013
Entspannung durch Lachgas
Während in den USA Lachgas in fast jeder chirurgisch tätigen Praxis (95 Prozent) verwendet wird, gibt es in Deutschland und Österreich noch nicht so viele Anwender. Einer von ihnen, Dr. A. Christian Reisinger, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aus Amstetten in Österreich, berichtet über seine Erfahrungen.
Das Gespräch führt Wolfgang Lüder, Zahnarzt und Lachgastrainer.
Herr Dr. Reisinger, wie lange arbeiten Sie in Ihrer Praxis schon mit Lachgas und was sagen Ihre Patienten?
Wir haben vor etwa vier Monaten damit begonnen und bisher gab es bei uns nur zufriedene Patienten, die hervorragend entspannt waren und gar nicht mehr anders behandelt werden möchten.
Ist das Arbeiten dadurch auch für Sie leichter?
Keine Frage! Sogar sehr wesentlich. So sind erstmals Patienten mit massivem Würgereflex behandelbar, die vorher eine Vollnarkose benötigt hatten. Die Patienten sind einfach in der Entspannung viel ruhiger, und das erleichtert unsere Arbeit. Durch die analgetische Wirkung des Lachgases spüren die Patienten auch den Einstich der Lokalanästhesie nicht.
Wie hoch ist die Sicherheit für den Patienten?
Die Lachgassedierung ist ja keine Narkose, sondern – wie der Name sagt – eine Sedierung, das heißt der Patient bleibt bei vollem Bewusstsein, er reagiert ganz normal, antwortet auf unsere Fragen, verliert aber das Zeitgefühl. Wir bewegen uns ja hier ausschließlich im Grad 1 (A) der Sedierung, die sogenannte Minimal Sedation, wo die Anxiolyse im Vordergrund steht.
Gibt es Menschen, die das Lachgas nicht vertragen?
Bei uns gab es noch keinen Fall, wir haben bisher etwa 40 Patienten mit Lachgas sediert. Stickoxydul wird ja nicht metabolisiert, sondern nur pulmonal eliminiert.
Wann ist die Lachgassedierung kontraindiziert?
Die Nasenatmung muss frei sein, Patienten, die schwer verschnupft sind, Polypen oder eine verkrümmte Nasenscheidewand haben, können nicht sediert werden. Auch Menschen mit Lungenerkrankungen wie etwa COPD, Schwangere und stillende Mütter sollten nicht mit Lachgas behandelt werden, ebenso alle Arten von Suchtkranken und Psychotikern.
Gibt es Sicherheitsrichtlinien?
Eine gute Belüftung muss gewährleistet sein. In meiner Praxis haben wir das Lachgasgerät direkt an die Absaugung angeschlossen, überschüssiges Gas wird sofort aus dem Mund des Patienten eliminiert.
Muss man den richtigen Umgang mit dem Lachgas lernen?
Ja, natürlich! Unser gesamtes Praxisteam wurde einen ganzen Tag lang von Zahnarzt Wolfgang Lüder vom IfzL – inklusive Notfall – geschult und hat dafür ein entsprechendes Zertifikat erhalten.
Kontakt:
IfzL – Institut für zahnärztliche Lachgassedierung
Stefanie Lohmeier
Bad-Trißl-Straße 39
83080 Oberaudorf
Tel.: 08033 9799620
E-Mail: info@ifzl.de
www.ifzl.de