Branchenmeldungen 16.06.2014

Europawahl entscheidet über Zukunft des „freien Berufes Zahnarzt“



Europawahl entscheidet über Zukunft des „freien Berufes Zahnarzt“

Foto: © Botond Horvath – Fotolia.com

Wichtige Weichenstellungen in nächster Legislaturperiode des EU-Parlaments.

Im Mai 2014 waren die Bürger Europas dazu aufgerufen, das Europäische Parlament für weitere fünf Jahre neu zu wählen. Diese Wahl stand unter besonderen Vorzeichen: Erstmals traten die Parteien mit europaweiten Spitzenkandidaten an.

Vor allem aber wird es danach aus zahnärztlicher Sicht zu wichtigen Weichenstellungen in der nächsten Legislaturperiode des EU-Parlaments kommen. So geht es vor allem um eine Aufhebung des Zwangs, als Zahnarzt Mitglied einer Zahnärztekammer werden zu müssen, und eine deutliche Beschneidung der Rechte der Kammer zum Beschluss autonomer berufsrechtlicher Regelungen wie deren Aufsicht. Die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen soll europaweit normiert und eine Verschärfung der Regelungen zum Inverkehrbringen von Medizinprodukten erlassen werden.

Kernforderungen aus den Zahnärzteverbänden Europas an die EU-Parlamentarier sind eine weitgehende Sicherstellung der „freien Berufsausübung im Patienteninteresse (Charta der freien Berufe in Europa)“. Darüber geht es um den Erhalt der Strukturen der Selbstverwaltung (Kammerprivilegien). Gefordert wird die „Gewährleistung einer hohen Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung“ und „Amalgam ist als notwendiges zahnmedizinisches Füllungsmaterial zu erhalten“.

Die Verabschiedung einer europäischen Charta der freien Berufe soll in Anlehnung an den Small Business Act eine Standortbestimmung der Freiberuflichkeit auf europäischer Ebene vorsehen. Dabei soll die Arbeit des Council of European Dentists und anderer freiberuflicher Dachverbände genutzt werden.

Es wird als Gefahr dargestellt, dass „bewährte Strukturen beruflicher Selbstverwaltung zugunsten einmaliger Beschäftigungseffekte infrage gestellt und voreilig aufgegeben werden, ohne die Folgekosten zu kalkulieren“. Dazu gehören auch die Selbstverwaltungsstrukturen der freien Berufe. Diese werden vom Berufsstand getragen und finanziert, basieren auf demokratischen Prinzipien und entlasten mit der Erfüllung ihrer Aufgaben ganz unmittelbar die Staatsverwaltung.

„Europas Zahnärzteverbände fordern, dass sich das Europäische Parlament grundsätzlich gegen Normierungen von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich ausspricht. Die Prinzipien der Normung von Produkten können nicht auf Dienstleistungen im Gesundheitsbereich übertragen werden.“

Die Einführung von Bachelor- und Masterstrukturen im zahnärztlichen Bereich sieht man aus Gründen der Patientensicherheit sehr kritisch. Mit Blick auf die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Mitgliedsstaaten wird betont, dass aus Gründen des Patientenschutzes bei allen Angehörigen der Heilberufe ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen. Der Nachweis sollte im Wege spezieller Sprachtests geführt werden.

Der Rechtsrahmen für Medizinprodukte soll, wie von der EU-Kommission vorgesehen, so auch die Zahnärzteverbände, verschärft werden, „um für sichere, wirksame und innovative Medizinprodukte in Europa zu sorgen“. Die neuen Vorschläge beinhalten strengere Vorgaben für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten, gekoppelt mit einer besseren Marktüberwachung und Rückverfolgbarkeit. So sollen Medizinprodukte künftig mithilfe einer Medizinproduktenummer unverkennbar zuzuordnen sein. Ein spezieller Ausweis soll ferner für alle Implantate ausgehändigt werden. Medizinprodukte, die absichtlich Nanomaterialien zu therapeutischen Zwecken freisetzen, sollen automatisch in die höchste Risikoklasse III fallen.

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper