Branchenmeldungen 12.06.2025
Sachsens Zahnärzteschaft bietet nach der Geburt eines Kindes finanzielle Unterstützung
Hintergrund: Selbstständige Frauen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Ein Mutterschaftsgeld, wie es Angestellte erhalten, gibt es nicht. Die Praxisinhaberinnen müssen den entstehenden Ausfall und die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen selbst kompensieren.
Dr. Holger Weißig, Vorsitzender des Vorstands der KZVS: „Wir möchten mit dieser Maßnahme die vertragszahnärztliche Versorgung langfristig sichern und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für selbstständige Zahnärztinnen verbessern. Das ist in Anbetracht der sinkenden Zahl der sächsischen Zahnarztpraxen für alle Beteiligten ein wichtiges und wegweisendes Signal.“
Das Förderprogramm ist zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren vorgesehen und richtet sich an niedergelassene Zahnärztinnen, die seit höchstens fünf Jahren eine eigene Praxis in Sachsen führen.
Bundesweit einzigartige Initiative zur Stärkung der Patientenversorgung
Diese bislang einzigartige Initiative stellt eine Vorreiterrolle bei der Unterstützung junger Zahnärztinnen dar. Sie setzt einen wichtigen Anreiz, eine eigene Praxis zu gründen oder zu übernehmen – unabhängig von der persönlichen Familienplanung.
Gleichzeitig leistet das Programm einen bedeutenden Beitrag zur wohnortnahen zahnärztlichen Versorgung in Sachsen.