Branchenmeldungen 11.07.2013

hawo als Fortschritt-Macher ausgezeichnet

hawo als Fortschritt-Macher ausgezeichnet

Foto: © hawo GmbH

Die hawo GmbH schaffte erneut den Sprung in die Riege der innovativsten Mittelständler. TV-Moderator und Mentor Ranga Yogeshwar gratulierte.

Am 5. Juli 2013 kam es in der Bundeshauptstadt Berlin zu einem Gipfeltreffen der besonderen Art: Die innovativsten Unternehmen des deutschen Mittelstands trafen sich zur Preisverleihung. Sie erhielten in der Axel-Springer-Passage von Mentor Ranga Yogeshwar das Innovationssiegel „Top 100“. Der Innovationspreis der compamedia GmbH wird bereits im 20. Jahr verliehen. hawo GmbH war mit von der Partie. Sie gehört zum dritten Mal in Folge zu den Ausgezeichneten. Die hawo GmbH ist weltweit führender Hersteller von Instrumentenverpackungssystemen für Zahnarztpraxen und zählt bereits zum dritten Mal in Folge zu den Top-Innovatoren des deutschen Mittelstands. Geschafft haben das die Baden-Württemberger vor allem durch ihr Innovationsmarketing.

Die neuen Kennzeichnungs- und Dokumentationssysteme  ValiDoc® und  VeriDoc® sind ein Beispiel für die Innovationsleistung von hawo. „Innovation bemisst sich für uns nicht am technisch Machbaren, sondern am Mehrwert für den Anwender. Wir möchten die Kunden direkt von der Notwendigkeit unserer Produkte überzeugen und für jeden das Richtige finden“, sagt Gesch.ftsführer Christian Wolf. Egal ob siegelbare Einzelverpackungen, einschlagbare Sterilisationsbögen (Weichverpackungen) oder wiederverwendbare Sterilisationsbehälter (Container) verwendet werden, die neuen Systeme integrieren alle Sterilbarrieresysteme und unterstützen die Fachkräfte bei der Einhaltung der geforderten Verpackungskontrolle und -kennzeichnung – über die Kontrolle der Sterilisation mittels Prozessindikator bis hin zur Freigabe und Dokumentation in der Patientenakte.

Mittelpunkt des innovativen und durchdachten  ValiDoc® Systems ist das neue validierbare Siegelgeräte ValiPak® von hawo. Zusammen mit einem Barcodescanner ist das Siegelgerät direkt mit einem Etikettendrucker verbunden. Dieser druckt nach erfolgreicher Siegelung oder durchgeführter und bestätigter Sichtprüfung des verpackten Sterilbarrieresystems, die von der neuen RKI-Empfehlung geforderten Informationen auf ein separates Etikett, das dann direkt auf die Verpackung geklebt werden kann. Informationen wie beispielsweise Bezeichnung des Medizinproduktes und die dazugehörige Sterilgutlagerfrist oder der Name des Verpackers werden vor dem Verpacken mittels Barcodescanner eingelesen.

Für Siegelgeräte anderer Hersteller oder für ältere Siegelgeräte, die noch nicht über eine Schnittstelle verfügen, liefert hawo die unabhängige und einfache Kennzeichnungslösung VeriDoc®. Nach erfolgreicher Sichtprüfung wird ein Freigabebarcode gescannt; das System druckt daraufhin automatisch ein Etikett mit den entsprechenden Kennzeichnungsinformationen. Die notwendigen Scanlisten für ValiDoc® und VeriDoc können individuell auf die Praxis zugeschnitten und mittels mitgelieferter PCSoftware erstellt werden (z.B. verschiedene Namen der Arzthelferinnen). Zusätzlich können die notwendigen Informationen aus Standardarbeitsanweisungen für den Verpackungsprozess in die Scanlisten integriert werden. Bei Abweichung der Siegelparameter oder nicht bestandener Sichtprüfung wird automatisch ein Fehleretikett ausgedruckt. Das Sterilbarrieresystem darf nicht in Umlauf gebracht werden. Nach durchgeführter Sterilisation schlägt der auf dem Etikett integrierte Prozessindikator farblich um und kennzeichnet, dass das verpackte Instrument, Set oder Container einer Sterilisation unterzogen wurde. Die entsprechende Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation kann ergänzt und das sterilisierte Sterilbarrieresystem für die Lagerung freigegeben werden. Die Freigabeentscheidung kann ebenfalls auf dem Etikett dokumentiert werden. Nach der Behandlung oder Operation lassen sich die so genannten Sandwich- oder Duplexetiketten bequem von den verwendeten Sterilbarrieresysteme (versiegelter Beutel oder Container) abziehen und in ein entsprechendes Dokumentationsblatt für die Patientenakte einkleben. Somit ist für jedes verwendete Instrument klar ersichtlich, dass es verpackt, einem Sterilisationsprozess unterzogen, sichtgeprüft und frei gegeben wurde. Vor der Verwendung der Medizinprodukte ist nochmals zu überprüfen, ob das Sterilbarrieresystem unversehrt bzw. korrekt versiegelt war. Die schriftliche Bestätigung kann ebenfalls auf dem Dokumentationsblatt erfolgen.

Die Grundlage für die Auszeichnung ist eine wissenschaftliche Unternehmensanalyse von Prof. Dr. Nikolaus Franke und seinem Team vom Lehrstuhl für Entrepreneurship und Innovation der  Wirtschaftsuniversität Wien.

Quelle: hawo GmbH

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