Branchenmeldungen 05.11.2014
Hochstapler in Weiß – Falscher Zahnarzt vor Gericht
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Ein Schwindler, der sich als Zahnarzt ausgab, missbrauchte nicht nur grob das Vertrauen der Patienten, die sich auf dem Behandlungsstuhl in sicheren Händen wähnten, sondern auch das Renommee zweier Zahnarztpraxen. Zu einer neuen Anstellung in einer dritten Praxis kam es glücklicherweise nicht mehr.
Es ist mehr als ein Schildbürgerstreich, den der Protagonist gleich zweimal inszenierte:
Der Hochstapler, ein 31-Jähriger aus Mönchengladbach, agierte zwei Jahre lang
als Assistenzzahnarzt in einer Tönisforter und Mönchengladbacher Praxis, unternahm Eingriffe wie Wurzel- und Kariesbehandlungen, beseitigte Geschwüre –
alles auf gut Glück, ohne jegliche Zulassung.
Warum sich über Jahre hinweg durch das Studium quälen, wenn es auch im Schnelldurchlauf geht, dachte sich wohl ein junger Mann, als er Ende 2002 mit dem Studium der Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf startete. Nach der Exmatrikulation sechs Jahre später, startete er seine Hochstaplerkarriere, indem er neben dem Universitätszeugnis, das ihm ein Bestehen der zahnärztlichen Prüfung bescheinigte, auch seine Approbationsurkunde fälschte und bei der Zahnärztekammer Nordrhein einreichte. Der Weg zu einer erfolgreichen Zahnarztkarriere schien geebnet. Vorerst doktorte er in einer Tönisforter und später in einer Mönchengladbacher Praxis herum. In dieser Zeit kam es immer wieder zu Patientenbeschwerden. Laut Berichterstattung auf www.rp-online.de handelt es sich um insgesamt 137 Fälle, bei denen er fälschlicherweise mit Bohrer & Co. am Patienten herumwerkelte. Dass nichts Schlimmeres passiert ist, gleicht einem Wunder.
Durch einen Zufall flog der falsche Zahnarzt dann aber doch noch auf: Ein alter Studienkollege, der den Studienabbrecher kannte, entlarvte ihn bereits 2012 als Hochstapler und stellte Strafanzeige. Da half dem Schwindler auch keine Selbstanzeige mehr. Jetzt muss sich der Mönchengladbacher Anfang Dezember den Richtern des Schöffengerichtes stellen. Zwischenzeitlich bewarb er sich bei einer weiteren Zahnarztpraxis mit dem Schwerpunkt Kinderheilbehandlung und dem Fokus auf Angstpatienten. Zu dieser neuen Anstellung kam es glücklicherweise nicht mehr. Die Inhaberin der Praxis war ihm auf die Schliche gekommen. Dem Angeklagten drohen laut Rechtsprechung wegen Betrugs und Urkundenfälschung eine hohe Geldstrafe bzw. bis zu fünf Jahre Haft. Für gefährliche Körperverletzung kann eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden.