Branchenmeldungen 28.08.2014

Plagiats-Affäre: Zahnärztin muss Doktortitel abgeben



Plagiats-Affäre: Zahnärztin muss Doktortitel abgeben

Foto: © XK - Fotolia.com

Wegen mehrfacher Plagiate in ihrer Doktorarbeit hat eine Regensburger Zahnärztin keinen Anspruch auf den Titel.

Weil ihre Doktorarbeit in zahlreichen Punkten der des eigenen Mannes, dem früheren Oberarzt des Uniklinikums Regensburg, glich, sah das Gericht den Plagiatsvorwurf bestätigt und wies die Klage der Zahnärztin ab. Gleichzeitig entzog man ihr den akademischen Doktorgrad.

Durch einen anonymen Hinweis wurde die Uni im Jahr 2012 auf das Plagiat aufmerksam und erklärte in Folge dessen die Verleihung des Doktorgrades für nichtig. Die Betroffene wollte sich damit nicht abfinden, legte Widerspruch ein und klagte gegen die Entscheidung. Beides scheiterte nun erfolglos beim Verwaltungsgericht. Klage abgewiesen – Doktortitel futsch. Das Verwaltungsgericht befand, dass sie den Titel zu Recht verloren habe, weil sie in ihrer Doktorarbeit teilweise ganze Textpassagen, nachweislich irrtümliche Daten sowie die komplette Gliederung nahezu wortgleich von ihrem Mann übertragen habe (Aktenzeichen: RO 9 K 13.1442). Ihre Zulassung als Zahnärztin war nicht Gegenstand des Verfahrens.

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