Branchenmeldungen 01.08.2013
Horror-Zahnarzt mit milder Strafe davon gekommen
Ein Zahnarzt aus Regensburg wurde jüngst zu einem Jahr auf Bewährung und Geldstrafe von 1.500 € verurteilt. Eine milde Strafe für seine Taten, da er als psychisch krank eingestuft wurde. Der Zahnarzt ließ sich 2012 selbst einweisen.
Er spielte mit der Psyche seiner Patienten. Nachdem er Angstpatienten unter Narkose behandelte, stellte er ihnen extrem überhöhte Rechnungen, die sie aus Angst vor Zahnärzten nicht weiter anfochten. Als seine Rechnungen in Frage gestellt wurden stellte er sich selber als psychisch krank dar – und kam damit davon. Das Gericht stellte die Anklage auf Betrug ein.
Laut Medienberichten waren die Zustände während des Verfahrens umstritten. Nicht nur war es schwer, den Fall von unabhängigen Gutachtern beurteilen zu lassen. Auch entstanden durch deren Gutachten Gegenklagen gegen manche der Patienten des Zahnarztes.
Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen den Zahnarzt Strafbefehl wegen Körperverletzung. Bei einigen Patienten habe seine Behandlung zu mehreren aufwendigen Folgebehandlungen geführt. Bei einer Patientin führte er vier Wurzelbehandlungen und 30 Füllungen in einer Sitzung durch. Ihre eigentlichen Beschwerden waren nach der Behandlung nicht behoben.
Quelle: Wochenblatt/Bayerischer Rundfunk