Branchenmeldungen 07.07.2014

Hypnose Schuld an Diebstahl?

Hypnose Schuld an Diebstahl?

Foto: © Gernot Krautberger - Fotolia.com

Eine 64-Jährige soll Dieben die Tür zum Kassenbereich des Mannheimer Klinikums geöffnet haben – angeblich war sie in Trance. Ihre Kündigung hält sie daher nicht für rechtens. Nutzen Diebe tatsächlich Hypnose-Techniken als Trick?



Haben Trickbetrüger eine 64-Jährige hypnotisiert, um 
an mehrere Tausend Euro zu kommen? Mit dieser Frage muss sich das 
Mannheimer Arbeitsgericht seit Donnerstag beschäftigen (Aktenzeichen:
 7 Ca 130/14) – auch mit Hilfe eines Videos. Der Frau wird
 vorgeworfen, einem Mann und einer Frau die Tür zum Kassenbereich des 
Klinikums geöffnet zu haben. Später fehlten knapp 8.000 Euro.



Der Angestellten des Krankenhauses war daraufhin nach über 42 
Dienstjahren im Februar 2014, wenige Monate vor dem Renteneintritt,
 fristlos gekündigt worden. Gegen ihre Entlassung hatte sie Klage
 eingereicht.



Aufschluss über den Fall erhoffen sich die Juristen durch eine 
Auswertung der Videobänder des Kassenbereichs. Diese sollen vor dem
 nächsten Prozesstag im Herbst begutachtet werden. Am ersten
 Prozesstag sagte die Klägerin, sie habe sich „noch nie etwas
 zu schulden kommen lassen“. Sie sieht sich als Opfer der Diebe, die
 sie durch die Panzer-Glasscheibe in Hypnose versetzt hätten. An das
 weitere Geschehen habe sie keine Erinnerungen. 



Ihrer Aussage nach befand sie sich nach dem Besuch des älteren
 Pärchens mehrere Minuten in Trance. Erst beim Bedienen des nächsten
 Kunden sei ihr das Verschwinden einer hohen Geldsumme aufgefallen.
 Danach informierte sie ihre Vorgesetzten und die Polizei.



Unterstützt wird die Frau bei dem Rechtsstreit vom Betriebsrat und
 der Gewerkschaft DGB. Nach Darstellung einer DGB-Expertin habe das 
auf den Videobändern zu sehende Täterpärchen bei einem ähnlichen
 „Hypnose“-Fall in der Schweiz vor Kurzem einen Juwelier um einen 
ebenfalls hohen Geldbetrag gebracht.



Ein Vergleich der Streitparteien kam trotz mehrfacher Initiativen des
 Arbeitsrichters nicht zustande. Er hatte nach ausführlicher
 Schilderung des möglichen Tathergangs vorgeschlagen, dass die 
Klägerin regulär am 1. Oktober in den Ruhestand tritt, dafür auf ihre
 September-Bezüge verzichtet, vom Arbeitgeber aber voll rehabilitiert 
wird und keinen Schadenersatz leisten muss.



Dies lehnten die Vertreter des Mannheimer Klinikums wegen „grober 
Fahrlässigkeit“ der langjährigen Angestellten im Gegensatz zu der
 Klägerin ab. Sie werfen der Frau nicht vor, das Geld entwendet zu
 haben und an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Sie nehmen aber
 weiter am Öffnen der Tür Anstoß und sehen in der Hypnosevermutung
 eine „Schutzbehauptung“. Schadenersatz soll die 64-Jährige aus Sicht
 des Krankenhauses aber nicht leisten müssen.

Quelle: dpa

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