Recht 18.11.2025
Zahnarzt verliert Zulassung nach falschen Corona-Attesten
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Das Sozialgericht München hat den Entzug der vertragszahnärztlichen Teilzulassung mit Urteil vom 1. Oktober 2025 (Az. S 28 KA 5066/24) bestätigt. Grundlage ist ein Strafurteil des Amtsgerichts L-Stadt, das den Zahnarzt wegen unrichtiger Maskenatteste, gefälschter Impfpässe und des Diebstahls von Chargenaufklebern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte. Ausgangspunkt war der Antrag einer Krankenkasse auf Zulassungsentzug. Nach Auffassung des Gerichts wiegt die Vielzahl der Taten besonders schwer, weil sie sämtlich im beruflichen Kontext stattfanden. Atteste, Bescheinigungen und Dokumente, auf die sich Versicherte, Krankenkassen und vertragszahnärztliche Institutionen verlassen, seien gezielt missbraucht worden. Dadurch sei das Vertrauen in eine ordnungsgemäße vertragszahnärztliche Tätigkeit so beschädigt, dass es an der persönlichen Eignung für die Kassenpraxis fehle; Rechtsgrundlage sind § 95 Abs. 6 SGB V und § 21 Zahnärzte-ZV. Die Approbation bleibt von der Entscheidung unberührt, der Zahnarzt kann weiterhin privat behandeln. Das Gericht betont jedoch, dass die Entziehung der Zulassung eine eigenständige sozialrechtliche Maßnahme zum Schutz des Vertrauens in das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
SG München, Urteil v. 01.10.2025 – S 28 KA 5066/24