Branchenmeldungen 10.10.2016

KZVB: Wichtiger Beitrag zum mündigen Patienten

KZVB: Wichtiger Beitrag zum mündigen Patienten

Foto: © KZVB

KZVB-Zweitmeinung feiert zehnjähriges Bestehen

4.600 Patienten nahmen in den vergangenen zehn Jahren die Zahnarzt-Zweitmeinung der KZVB in Anspruch. Grund genug für die Körperschaft, allen Beteiligten zu danken und die Bedeutung dieser Servicestelle zu würdigen.

Kein Geringerer als Hermann Imhof, der Patientenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, war ins Münchner Zahnärztehaus gekommen, um der KZVB zu ihrem kleinen Jubiläum zu gratulieren. Die Staatsregierung wünsche sich mündige, selbstbewusste und aufgeklärte Patienten, betonte der Landtagsabgeordnete in seinem Grußwort. Zwar würden mittlerweile viele Patienten im Internet recherchieren, doch dies ersetze nicht die kompetente Beratung durch einen zweiten Arzt oder Zahnarzt. Viele Angebote im Netz seien zudem weder unabhängig noch frei von kommerziellen Interessen. Hier könne die Zweitmeinung der KZVB punkten. Besonders erfreulich sei es, dass über 90 Prozent der Patienten, die eine zweite Meinung bei der KZVB einholen, zu ihrem Behandler zurückkehrten.

KZVB-Chef Dr. Janusz Rat erinnerte an die anfänglichen Widerstände einiger Kollegen gegen die Zweitmeinung. Hier sei viel Überzeugungsarbeit notwendig gewesen. Mittlerweile sei das Angebot aber sowohl bei den Zahnärzten als auch bei den Krankenkassen und den unabhängigen Patientenberatungsstellen anerkannt und akzeptiert.

Rat weiter: „Gerade die Einführung der befundorientierten Festzuschüsse im Jahr 2005 führte zu einem erhöhten Beratungsbedarf, auf den die KZVB mit der Zweitmeinung reagiert hat. Aufgrund des großen Erfolgs in München haben wir das Angebot schnell auch auf Nürnberg ausgedehnt.“

Mittlerweile gibt es nicht nur für Zahnersatz, sondern auch für kieferorthopädische Behandlungen die kostenlose Zweitmeinung in den beiden Zahnärztehäusern München und Nürnberg. Alle Zahnärzte, die in der Zweitmeinung tätig sind, verpflichten sich, die Patienten drei Jahre lang nicht selbst zu behandeln. Das gewährt ein Höchstmaß an Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung.

Quelle: KZVB

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