Branchenmeldungen 11.03.2013

Mehr Rechte für Patienten ohne Pflichten



Mehr Rechte für Patienten ohne Pflichten

Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Wenig neue Regelungen im Patientenrechtegesetz

Eigentlich muss die Zahnartpraxis sich nicht ernsthaft mit dem nun auf diese zukommenden ­„Patientenrechtegesetz“ auseinandersetzen, denn es bringt wenig Neues an Regelungen, nur wieder einmal mehr Bürokratie.

Vieles von dem, was durch Gerichtsentscheide sowieso schon bisher klar war, für die Richtlinien in der ­Patientenaufklärung und -behandlung, wurde nun in Paragrafen im „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ niedergeschrieben, und der „Behandlungsvertrag“ wird im „Bürgerlichen Gesetzbuch“ geregelt. Zur Beweislastumkehr bei fehlgeschlagenen Therapien ist es nicht gekommen, aber die Rolle des ­Patienten wird gestärkt, ohne dass ihm Pflichten auferlegt werden.

Nicht einmal festgelegt wurde, dass der angeblich „mündige Patient“ Verordnungen, Anweisungen und Emp­fehlungen zu befolgen hat, um den Therapie­erfolg sicherzustellen, an diesem aktiv mitzuwirken. Ein klassisches Beispiel sind die Implantologie- oder auch PAR-Behandlungen, die eine entsprechende Mundhygieneaktivität des Patienten und die Befolgung der Zahn­arztanweisungen voraussetzen. Um sich von Schadensersatzforderungen freizuhalten, muss der Zahnarzt nicht nur – wie bisher schon – die entsprechende Aufklärung und Motivation leisten, sondern künftig dies auch lang und breit, zur persönlichen Absicherung, mit Patientenunterschrift dokumentieren.

Eingesetzt wird auch ein Patientenbeauftragter werden, bei dem zu dem Patientenrechtegesetz alle Informationen abzurufen sind, aber auch alle anfallenden gesammelt werden sollen.

Die Krankenkassen erhalten neue Aufgaben, um ihre Mitglieder in Streitfällen mit Zahnärzten zu unterstützen. Auf der anderen Seite werden sie verpflichtet, über die Leistungsbewilligung rasch zu entscheiden. Das bisherige Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren unter Beteiligung der Zahnärzte bleibt erhalten. Angestrebt wird eine objektivierte und gesteuerte Fehlerdiskussion von der Ärzteschaft, um mögliche Fehlerquellen frühzeitig auszuschalten. Als Fazit kann zu diesem schwarz-gelben Patientenrechtegesetz gesagt werden, dass die Berufsinteressensvertreter „das Schlimmste“ verhindert haben, nur für die Praxen die Bürokratie einmal mehr zur Sonderlast werden wird. Vor ­allem aber, es braucht nur ein größerer „Therapieskandal“ ruchbar werden, wurde bereits heute der Grundstein für weitere Verschärfungen hin zum „Knebel­gesetz“ ärztlichen Tuns gelegt.

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper