Branchenmeldungen 18.04.2011

Neues Studienplatzklage-Verfahren zulässig

Neues Studienplatzklage-Verfahren zulässig

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Zusätzliche Chancen für gute Studienplatz-Bewerber im Wintersemester 2011/12 in Medizin und Zahnmedizin.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit einem Grundsatz-Urteil vom 23.03.2011 (Az. 6 CN 3.10) neue Regeln für die Studienplatzklage in Baden-Württemberg gebilligt. Danach ist für die Universitäten Heidelberg, Ulm, Tübingen und Freiburg die Hochschulstart-Bewerbung im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) erforderlich.

Da in Baden-Württemberg - abweichend von den meisten anderen Bundesländern - auch im Rahmen der Studienplatzklage die Abiturnote eine Rolle spielt (ein sog. Gerichts-NC), bieten sich hier besondere Chancen für Abiturienten mit guter Abitur-Durchschnittsnote.

Neue und wichtige Voraussetzung: Abiturienten müssen bereits ihre ZVS/Hochschulstart-Bewerbung auf die Studienplatzklage hin ausrichten.

Mit der strategischen ZVS/Hochschulstart-Bewerbung von Naumann zu Grünberg können Studienplatz-Bewerber ihre Chancen optimal nutzen und von dem neuen Urteil profitieren. Für das kommende Wintersemester 2011/12 sollten Abiturienten unbedingt ihre Studienplatzklage parallel zur "regulären" Bewerbung planen, d.h. als

-Alt-Abiturient (Abi vor 2011): bis 31.05.
-Neu-Abiturient (Abi in 2011): bis 15.07.

Dies gilt umso mehr, als durch doppelte Abitur-Jahrgänge in einigen Bundesländern und die ausgesetze Wehrpflicht sich die Zulassungssituation im "regulären" Verfahren voraussichtlich erheblich verschärfen wird.

Info-Blätter zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage können auf der Homepage www.uni-recht.de kostenfrei angefordert werden.

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus allen Teilen Deutschlands.

Rechtlicher Hinweis: Die Kanzlei hat keine der gegnerischen Streitparteien vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten oder beraten.

Quelle:

Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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