Branchenmeldungen 11.03.2016

Österreichs Zahnärzte dürfen mehr für sich werben



Österreichs Zahnärzte dürfen mehr für sich werben

Foto: © ra2 studio - Fotolia

Im Januar 2016 wurden gemäß dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) die Werberichtlinien für Zahnärzte in Österreich gelockert. Demnach ist eine gezielte Suchmaschinenoptimierung und das bezahlte Ranking der eigenen Praxis durchaus erlaubt.

Ärzten ist es grundsätzlich nicht mehr verboten, Werbung für sich und ihre Praxis zu machen. Gerade im Zuge der Digitalisierung stellt sich auch für Heilberufler die Frage nach einem gelungenen Online-Marketing. Die sachlich berufsbezogene Information potenzieller Patienten bildet dabei die Leitlinie für das Erstellen und die Präsentation der Werbeinhalte. Eine Praxishomepage kann und sollte infrastrukturelle Angaben sowie eine Übersicht über das angebotene Leistungsspektrum enthalten. Irreführende, vergleichende oder gar reißerische Werbung ist aber weiterhin für Ärzte verboten. Die Einzelpraxis auf der eigenen Webseite zum Gesundheitszentrum zu erklären oder spezielle Praxisangebote auf Rabattportalen anzupreisen, fällt deshalb eindeutig in die Kategorie berufswidriger Werbung.

Quelle: kurier.at

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