Branchenmeldungen 09.11.2016

Patient verklagt Zahnärztin: Viel gestritten, wenig erreicht



Patient verklagt Zahnärztin: Viel gestritten, wenig erreicht

Foto: © Innovated Captures – Fotolia.com

Weil er mit seiner prothetischen Versorgung höchst unzufrieden war, lieferte sich ein Patient aus dem Kanton Aargau mit seiner Zahnärztin einen Rechtsstreit, der schlussendlich vor dem Bundesgericht landete und in letzter Instanz scheiterte.

In dem konkreten Fall ersetzte die behandelnde Zahnärztin zwei Zähne des Klägers durch eine Interimsprothese und eine Implantatbrücke. Unglücklicherweise kam bei der Abdrucknahme ein weiterer Zahn zu Schaden und musste somit chirurgisch entfernt und prothetisch versorgt werden. Der Patient konnte mit dieser Versorgung laut eigener Aussage Nahrung nicht „definitiv zerbeissen“, schreibt die Aargauer Zeitung in ihrer Onlineausgabe. So nahm der Rechtsstreit seinen Lauf und beschäftigte nicht nur zahnärztliche Fachgesellschaften, wie die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und Gutachter der Universität Zürich, sondern auch die Richter am Bezirksgericht Kulm sowie am Obergericht. Nachdem in Kulm entschieden wurde, dass es bei der Behandlung zu keinerlei Sorgfaltspflichtsverletzung durch die Zahnärztin gekommen sei und immer ein gewisses Restrisiko bestünde, zog der Kläger vor das Obergericht.

Schlussendlich wies nun das Bundesgericht die Klage und die Forderung von 32’000 Franken Entschädigung sowie zusätzlich 3’000 Franken Genugtuung ab. Darüber hinaus musste der Patient neben den Kosten für das Gutachten und die Anwälte auch für die Kosten des Bundesgerichts aufkommen, entschied man in Lausanne.


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