Branchenmeldungen 25.05.2018
Patientensicherheit: Erste Never Events-Liste für Zahnärzte
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„Einen falschen Zahn ziehen“ – nicht nur ein Horrorszenario für den Patienten, sondern ebenso für den Zahnarzt. Zur Vermeidung solcher Vorfälle wurde nun unter Führung der University of Edinburgh eine Never Events-Liste für Zahnärzte veröffentlicht.
Never Events – das sind Vorfälle, die, sofern alle nötigen Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden, niemals passieren dürfen. Sie haben für Patienten schwerwiegende Folgen und gelten in der Regel als vermeidbare Fehler. In der Medizin, unter anderem in der Chirurgie, gibt es diesbezüglich bereits eine Verständigung – in der Zahnmedizin fehlte sie bisher.
Unter Leitung der University of Edinburgh wurde nun in Zusammenarbeit mit der Cardiff University und dem King's College London solch eine Liste für die Primärversorgung in der Zahnmedizin ausgearbeitet und im British Dental Journal veröffentlicht. Ziel dieser Zusammenstellung ist die nachhaltige Verbesserung der Patientensicherheit und das Schaffen von internationalen Sicherheitsstandards, indem das Bewusstsein aufseiten des Praxisteams erhöht und Vorgehensweisen im Team optimiert werden. Wie dailymail.co.uk berichtet, wurde die Ausarbeitung bereits von der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert.
Die Checkliste setzt sich insgesamt aus den 15 Never Events zusammen:
- Den Kiefer des Patienten brechen
- Den falschen Zahn herausziehen
- Den falschen Patienten behandeln
- Injektion des falschen Medikaments bei der Anästhesie
- Verletzen des Patientenauges durch Versäumnis des Gebrauchs eines geeigneten Augenschutzes
- Hinterlassen von Fremdkörpern im Patienten nach chirurgischen Eingriffen
- Inhalation von Fremdkörpern durch den Patienten
- Versäumnis der Sterilisierung von Instrumenten
- Versäumnis, die Vorgeschichte von Allergien des Patienten auf Medikamente zu erfassen
- Verwendung von Dentalmaterial bei einem Patienten mit bekannter Allergie gegen das verwendete Dentalmaterial
- Verordnung eines Medikaments an einen Patienten mit einer bekannten Allergie gegen das Medikament
- Wiederverwendung von Einwegartikeln
- Nichtbeachtung der Mundkrebsbeurteilung von Läsionen des Patienten, die nach zwei Wochen Behandlung nicht heilen
- Nichtdurchführung der oralen Krebsvorsorge im Rahmen der Routineuntersuchungen
- Verschreibung von falschen Medikamenten für Kinder