Branchenmeldungen 22.04.2016
Plagiatsvorwurf: Zahnarzt wird Doktortitel aberkannt
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Nicht erst, seit 2011 der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg des Plagiats entlarvt und seinen Doktortitel abgeben musste, werden Dissertationen genau unter die Lupe genommen. Die Universität Würzburg kämpft bereits seit 2006 immer wieder gegen Vorwürfe an, Doktorarbeiten nicht gründlich zu prüfen, und steht im Verdacht, Titel leichtfertig zu vergeben. Jetzt wurde einem Zahnarzt der Doktorgrad tatsächlich aberkannt.
Besonders um Professor Guntram K. häufen sich an der Zahnmedizinischen Fakultät die Verdachtsfälle, dass Doktorarbeiten nicht eigenständig verfasst, Titel ungerechtfertigt vergeben wurden und sogar Geld in die Taschen des Professors wanderte. Im aktuellen Fall geht es um die Arbeit „Die Würzburger Wundarznei. Ein chirurgisches Arzneimittel-Handbuch des Spätmittelalters“. Der angebliche Verfasser erhielt 1993 seine Approbation und legte 1999 die betreffende Dissertation vor, für die er sogar ein „magna cum laude“ bekam. Auch eine Eidesstattliche Erklärung legte er 2006 ab und bestätigte mehrfach seine Eigenleistung.
6.000 Euro, die verdächtigerweise auf dem Konto des Professors landeten, wurden als vermeintliches Darlehen abgetan. Dennoch musste er 2009 über 14.000 Euro Strafe wegen Vorteilsnahme zahlen. Zudem ergab der Abgleich der handschriftlichen Notizen des Professors eine Übereinstimmung von bis zu zwei Drittel mit der Dissertation, womit die vermeintliche Eigenleistung des Zahnarztes auf ein Drittel schrumpft. Da nicht mehr nachweisbar ist, wer welchen Anteil an der Doktorarbeit geleistet hat, wurde dem Zahnarzt der Titel mit dem Vorsatz der Täuschung aberkannt. Auch eine Klage seitens des Zahnarztes gegen das Urteil des Promotionsauschusses am Verwaltungsgericht wurde abgelehnt.
Quelle: Main Post
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