Branchenmeldungen 20.07.2026
Praxen müssen jetzt alle Spielräume nutzen: Die Privatzahnärztliche Abrechnung – mehr als nur § 2 GOZ
Der FVDZ Bayern macht deshalb deutlich: Praxen müssen alle privatzahnärztlichen Abrechnungsmöglichkeiten konsequent ausschöpfen, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben. Die GOZ bietet deutlich mehr Instrumente als oft genutzt werden. Der FVDZ Bayern nennt vier Stellschrauben für die wirtschaftliche Entwicklung:
1. Faktorerhöhung – nur möglich bei vollständiger Dokumentation
Die korrekte Dokumentation ist der Schlüssel zu einer rechtssicheren und wirtschaftlich angemessenen Faktorerhöhung. Dokumentiert werden müssen: erschwerende Behandlungssituationen, besonderer Zeitaufwand, medizinische Begründungen, exakte Lokalisationen. Die klare Botschaft: Ohne genaue Dokumentation keine korrekte Abrechnung – und kein wirtschaftlicher Ausgleich.
2. Analogberechnung – unverzichtbar bei neuen Leistungen und modernen Verfahren
Die GOZ 2012 bildet viele aktuelle Behandlungsmethoden nicht mehr ab. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Verändert sich die Methode, ist die Leistung analog zu berechnen. Damit wird die Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ zu einem zentralen Instrument, um moderne Verfahren wirtschaftlich abzubilden – von neuen chirurgischen Techniken bis zu innovativen Anästhesiesystemen.
3. Chairside-Leistungen – häufig vergessen, aber rechtlich klar abrechenbar
Chairside‑Leistungen nach § 9 GOZ werden in vielen Praxen nicht abgerechnet – obwohl sie rechtlich eindeutig nutzbar sind und einen wichtigen Beitrag zur Kostendeckung leisten. Gerade im Kontext steigender Material‑ und Personalkosten sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil einer vollständigen GOZ‑Abrechnung.
4. Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ – wichtig, aber nicht die einzige Lösung
Der FVDZ Bayern betont: § 2 GOZ Abs. 1 und 2 ist ein wichtiges Instrument, aber nicht das allein seligmachende Allheilmittel, wie es der GOZ-Senat der Bayerischen Landeszahnärztekammer propagiert. Wirtschaftliche Stabilität entsteht erst durch das Zusammenspiel aller Abrechnungsmöglichkeiten: Faktorerhöhung, Analogberechnung Chairside‑Leistungen, Honorarvereinbarung.
Nur wer alle Stellschrauben nutzt, kann die politisch verursachten Honorarminderungen vollständig und korrekt abfedern. Die politischen Rahmenbedingungen sind schwierig – aber die Handlungsspielräume der Praxen sind größer, als oft angenommen. Dazu der vormalige BLZK-Präsident Christian Berger aus Kempten, GOZ-Kenner und Autor der Bayerischen Tabelle: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Zahnärzte angemahnt, alle Möglichkeiten der GOZ zu nutzen. Nur wer seinen eigenen Honorarstundenumsatz kennt, kann Analogberechnungen, Honorarvereinbarungen und Faktorsteigerungen korrekt und selbstbewusst anwenden.“
Der FVDZ Bayern ruft die Kolleginnen und Kollegen dazu auf, die privatzahnärztliche Abrechnung als wirtschaftliches Steuerungsinstrument zu verstehen und konsequent zu nutzen. Die Kombination aus vollständiger Dokumentation, korrekter Faktorsteigerung, Nutzung von Chairside‑Leistungen, analoger Abrechnung neuer und moderner Verfahren und die Honorarvereinbarung sind notwendig, um die Auswirkungen des GKVBStabG ausreichend abzufedern.