Branchenmeldungen 24.02.2014
Prophylaxeleistungen und Zahnzusatzversicherungen
Bereits seit mehreren Jahren gehört die Inanspruchnahme umfangreicher Zahnprophylaxe durch den Zahnarzt für einen Großteil der Patienten zumindest einmal jährlich zur obligatorischen Zahnvorsorge. Die Kosten für eine „professionelle Zahnreinigung (PZR)“ fallen in den meisten Fällen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse, sodass gesetzlich Krankenversicherte die Kosten hierfür selbst zu tragen haben, diese Kosten aber durch geeignete Zahnzusatzversicherungen absichern können.
Die richtige Leistungs-Abrechnung der PZR
In der Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte hat der Gesetzgeber 2012 dem Umstand Rechnung getragen, dass die PZR bundesweit ein fester Bestandteil der Zahnvorsorge ist und hierfür die Gebührenziffer 1040 eingeführt. Pro Zahn, Brückenglied bzw. Implantat ergibt sich demnach bei Abrechnung des einfachen GOZ-Satzes ein Rechnungsbetrag von 1,57 Euro, beim 2,3 fachen Regelhöchstsatz von 3,62 Euro und im Maximum bei Abrechnung des 3,5 fachen GOZ-Höchstsatzes von 5,51 Euro.
Die GOZ-Ziffer 1040 beinhaltet folgende Leistungen:
- das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen,
- die Reinigung der Zahnzwischenräume,
- das Entfernen des Biofilms,
- die Oberflächenpolitur,
- die Anwendung geeigneter Fluoridierungsmaßnahmen.
Damit wird die Vereinheitlichung der Abrechnung der individuellen Zahnprophylaxe ermöglicht, was insbesondere auch die Anerkennung der Kostenübernahme durch Zahnzusatzversicherungen ermöglicht.
Erstattungsleistungen von Zahnzusatzversicherungen
Viele moderne Zahntarife erstatten die Behandlungskosten der PZR nach der GOZ-Ziffer 1040. Die meisten Tarife begrenzen die Erstattung jedoch auf jährliche Höchstbeträge. Geht man von durchschnittlichen Kosten für PZR bei Liquidation mit dem 2,3 fachen GOZ-Satz und 28 Zähnen aus, ergibt sich ein Rechnungsbetrag von derzeit 101,64 Euro.
Da bei Zahnfleischerkrankungen die Durchführung der PZR auch durchaus bis zu 4 mal jährlich oder häufiger angebracht sein kann, ergibt sich für den Patienten ein Kostenrisiko, welche eine gute Zahnzusatzversicherung absichern sollte.
Rein auf den Bereich der Zahnbehandlung bezogen, gibt es derzeit nur drei Zahntarife am Markt, die eine unbegrenzte Absicherung der Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe anbieten, dazu gehören die Tarife CSS Zahngesundheit premium, Württembergische ZBU und Ergo direkt ZAB, ZAE, ZBB + ZBE. Zumindest eine volle Behandlung pro Jahr, auch bis zum 3,5 fachen GOZ-Satz, würde der Tarif R+V ZahnVorsorge absichern. Andere Tarife am Markt leisten eher im Bereich 50-80 Euro pro Behandlung bis max. 120 Euro pro Jahr, so dass hier stets ein Eigenanteil beim Patienten verbliebe. Insbesondere bei mehrfachen PZR-Anwendungen im Jahr kann nur eine Empfehlung für die Anbieter Württembergische, CSS Versicherung und Ergo direkt ausgesprochen werden.
Absicherung des Zahnersatzes wichtig
Trotz regelmäßiger Zahnprophylaxe sollte bedacht werden, dass bei Patienten, die an Parodontose leiden, das langfristige Risiko für teuren Zahnersatz nicht unerheblich ist. Daher sollte zusätzlich zur umfangreichen Absicherung der Zahnbehandlungskosten auch hochwertiger Zahnersatz inkl. der Kosten für Knochenaufbaumaßnahmen und der Funktionsdiagnostik mitversichert sein.
Der Abschluss einer solchen Zahnzusatzversicherung ist nur dann empfehlenswert, wenn eine chronische Parodontitis noch nicht diagnostiziert wurde, da der Versicherer die Diagnose „chronische Parodontitis“ bereits als eingetretenen Versicherungsfall deuten kann, auch wenn ein Zahnverlust erst Jahre später die Folge sein mag.
Quelle: Fairfekt