Branchenmeldungen 13.09.2016
Seminarangebot: Das Zahnheilkunde-MVZ
Soll ich’s wirklich machen oder lass ich es lieber sein?
So oder so ähnlich liefen viele Gespräche zwischen Zahnmedizinern seit der Verabschiedung des „GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes“ ab: „Haben Sie auch schon so ein medizinisches Versorgungszentrum?“ „Warum?“ „Alle machen das jetzt. Vielleicht mache ich das auch.“
Es ranken sich regelrechte Mythen darum, was durch die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren erreicht werden kann. Brauchen nun wirklich alle Zahnärzte ein medizinisches Versorgungszentrum? Die Antwort ist: Ganz sicher nicht, aber der eine oder andere schon.
Was ist überhaupt ein MVZ?
Ein MVZ ist ein „(zahn-)ärztlicher Leistungserbringer“. Es nimmt also – wie der niedergelassene Zahnarzt – an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil. Es kann somit zahnmedizinische Leistungen erbringen und abrechnen. Das MVZ unterscheidet sich von einer Berufsausübungsgemeinschaft dadurch, dass in einem MVZ eine unbegrenzte Anzahl an angestellten Zahnärzten tätig werden darf und keine Filial-Begrenzungen existieren.
Neue Rechtsform?
Ist mit dem MVZ eine neue Gesellschaftsrechtsform entstanden? Nein. Ein MVZ kann – wie die meisten Berufsausübungsgemeinschaften – in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet und geführt werden.
Ein MVZ ist auch nicht zwingend größer als eine Berufsausübungsgemeinschaft. Für die Gründung einer MVZ-GbR benötigt man „nur“ zwei Zahnärzte. Es unterscheidet sich in der Führung und Besteuerung dann wenig oder gar nicht von einer klassischen Berufsausübungsgemeinschaft. Ferner steht einem Zahnarzt über ein MVZ nun auch die Rechtsform der „GmbH“ (der Gesellschaft mit beschränkter Haftung) offen. Kann dies sinnvoll sein?
Das Seminar
In unserem Seminar zum Titelthema gehen wir allen Fragen rund um das MVZ nach.
- Wann sollte man ein MVZ gründen?
- Was sind die Vor- und Nachteile?
- Welche Rechtsform sollte man wählen?
- Wie komme ich an angestellte Zahnärzte?
Durch das Seminar am 5. Oktober in Düsseldorf führen Sie die Branchenexperten, Herr Rechtsanwalt Gerrit Tigges von der Kanzlei Möller und Partner (Düsseldorf), Herr Steuerberater Jens Hellmann von der Kanzlei trilling hellmann (Düsseldorf) und Herr Stephan Schlitt von dental bauer, Leitung der Existenzgründungs- und Abgabeberatung.
Quelle: Herbst Spezial dental bauer